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HStAM Bestand 40 a Rubr. 05

Beschreibung

Serie

Bezeichnung

Hessische Kammer: Kammerarchiv

Identifikation (kurz)

Titel

Teich- und Fischereiverwaltung

Laufzeit

1544-1820

Bestandsdaten

Aufsatz

Die Akten der Teich- und Fischereiverwaltung waren in Archivschürzen verpackt, die noch das Signaturschema aus den Zeiten, als sich das Archiv auf dem Marburger Schloss befand (1867-1937; Bsp. M.St.S. = mittlerer Stockhaussaal), sowie Paketsignaturen aufwiesen (unter Alte Archivsignaturen nachgewiesen). Wie bei allen Kammerakten bestand ein Reihe 40 a Rubr. 5 (ehemals Kammerarchiv) und einer Reihe 40 a Rubr. 5 (ehemals laufende Kammerregistratur), jeweils geordnet nach Generalia und Ämtern. Auf die gehefteten Akten folgte am Ende eines jeden Pakets ein Rest von ungeordneten Einzelstücken. Die beiden Reihen wurden zusammengeführt und der Bestand nach sechs Sachbetreffen (Personalia, Fischzüge, Vertrieb und Erträge, Fischereipolizei, Nutzungsrechte Dritter, Einzelne Fischwasser) sowie einem Rest von inhaltlich oder physisch nicht weiter aufteilbaren Generalia klassifiziert. Die Abfolge der Signaturen spiegelt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die alte Ordnung wider. Ein Teil der neuverzeichneten Akten enstammt des Bestand 40 d Kammernachträge.
Die Bewirtschaftung der Teiche und Gewässer in Hessen-Kassel unterscheidet sich in die landesherrliche Eigenwirtschaft und die Vergabe durch Verpachtung, Belehnung oder, in seltenen Fällen, auch durch Verkauf.
Die landesherrliche Teich- und Fischereiverwaltung besaß eine eigene Verwaltungshierarchie, an deren Spitze ein Teichmeister stand. Ihm unterstellt waren die Wasserheger oder Teichaufseher, die die lokale Aufsicht über die einzelnen Wasser und Teiche führten. Sie hatten für die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Fischbestände, die Reparatur, Aushebung, Instandsetzung, Befischung und den Neubesatz mit Fischen zu sorgen (siehe dafür: Einzelne Fischwasser). Teichknechte, die teilweise gleichzeitig als Forstläufer tätig waren, standen ihnen als Hilfsarbeiter zur Seite. Forellen-, Grundel- oder Krebsfänger führten die eigentliche Befischung der Teiche und Wasserläufe aus. Für das immer wieder notwendige Ausgraben der Teiche, das heißt die Beseitigung von Schlamm und Bewuchs, werden mehrfach Teichgräber, die wohl von Teich zu Teich zogen, genannt. Außerdem wurden hierzu regelmäßig die Bewohner der jeweiligen Ämter herangezogen. Der Tätigkeitsbereich des Hoffischers und Hofvorratsfischers ist nicht exakt zu bestimmen.
Zu den hauptsächlichen Tätigkeiten des Teichmeisters gehörte die Koordinierung des Fischereiwesens, für die ihm aus den Ämtern regelmäßig Spezifikationen über die dort vorhandenen Gewässer zugesandt wurden sowie die Veranlassung der Befischung einzelner Teiche und Wasserläufe. Die Teichmeister hatten aber auch den Heimfall oder die Neuverpachtung von Fischwassern zu besorgen und scheinen die einzelnen Teiche auch mehrfach selbst aufgesucht zu haben (zu letzterem Punkt siehe die Generalia).
Räumliche Zentren besaß das Fischereiwesen in den Fischerhöfen in Immenhausen und Kassel, zu dessen Lokalisierung häufig die Papiermühle angegeben wird. Hier befanden sich das notwendige Fischereigerät (insbesondere Fischgarne) sowie große Behälter, in denen der notwendige Vorrat an Frischfisch für die Bedürfnisse des Hofs vorgehalten wurde (siehe unten). Im Fischerhof zu Immenhausen befand sich auch eine Repositur mit 'herrschaftlichen Litteralien' (s. Nr. 599); daran angelagert war die eigentliche Teich- und Fischereiverwaltung, die Aktenbildner des Bestandes ist.
Eine Sonderform der Befischung stellen die Fischzüge dar, konzertierte Befischungskampagnen von Teichen und Flüssen, die von der herrschaftlichen Teich- und Fischereiverwaltung organisiert wurden.
Eigentliches Ziel der herrschaftlichen Fischereiverwaltung, vor allem der Eigenbewirtschaftung, war die Versorgung des Hofs mit Speisefisch, die sowohl regelmäßig, aber auch zu besonderen Ereignissen und Festen geliefert wurden. Zu diesem Zweck hat man, von den Teichmeistern koordiniert, aus den verstreut liegenden Teichen Fische zu den zentralen Fischerhöfen geliefert und von dort aus weitergeleitet. Der Transport der Fische erfolgte im Regelfall lebend, um sie zum einen möglichst lange frisch zu halten, zum anderen, um durch zwischenzeitliche Vorratshaltung auf dem Fischerhof Nachfrageschwankungen ausgleichen zu können. Ergänzend wurde Fisch von Pächtern oder Inhabern eigener Fischereirechte angekauft. Zum Transport wurden dienstpflichtige Untertanen aus den Ämtern herangezogen. Weite Strecken wurden dabei in Etappen zurückgelegt, wobei die Fracht an benachbarte Dienstpflichtige weitergegeben wurde. Unter anderem durch Verzögerungen bei diesen Übergaben verendeten viele Fische unterwegs, so dass regelmäßig größere Ausfälle zu verzeichnen waren. Neben der Organisation der Lieferungen selbst bildet die Untersuchung dieser Schäden eine Untergruppe der unter dem Punkt Vertrieb und Erträge vorhanden Akten, ebenso das in Zusammenhang mit dem aufwendigen Belieferungssystem anfallende Material der finanziellen Verwaltung von Kosten und Erträgen.
Ein weiteres zentrales Tätigkeitsgebiet der Fischereiverwaltung der Kammer war die Fischereipolizei. Hier wurden sowohl für verpachtete wie eigenbewirtschaftete Fischwasser Maßnahmen zur Erhaltung des Fischbestands und Steigerung der Erträge ergriffen. Diese umfassen die Reglementierung von Fangzeiten und -methoden, die in Fischordnungen festgelegt wurden und eine nachhaltige Befischung ermöglichen sollten, sowie die Ahndung von diesbezüglichen Verstößen und das Vorgehen gegen unerlaubtes Fischen. Ebenfalls hinzuzurechnen ist die Bekämpfung von Tierarten, die sich von Fisch ernähren, insbesondere Reiher und Fischotter. Schließlich waren die Fischereierträge durch zahlreiche Formen der Wassernutzung zu anderen Zwecken bedroht, dies betrifft entstehende Verschmutzungen durch das Rösten von Flachs oder Tierhaltung, aber auch Konflikte, die durch Wiesenbewässerung oder die Nutzung der Wasserkraft durch Müller entstanden.
Ein weiterer Teilbereich der Verwaltungstätigkeit bestand in der Feststellung der Nutzungsrechte Dritter an der Fischerei im Speziellen oder an der Wassernutzung im Allgemeinen, insbesondere wenn diese strittig waren.

Findmittel

Arcinsys-Datenbank

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

6,83 MM

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Letzte Aktualisierung: 04.07.2019