Samthofgericht Marburg
ca. 1500 - 1806
Protokolle, Rezesse, Urteile u.a. des Hofgerichts Marburg siehe unter Protokolle II Marburg C 1 - 4, 6 u. 7
Das im Jahre 1500 von Landgraf Wilhelm II. ins Leben gerufene Hofgericht, das seinen Sitz in Marburg hatte, war in wahlweiser Konkurrenz mit der landgräflichen Kanzlei nur für Zivilsachen zuständig. Es wurde als Gericht erster Instanz in Verfahren gegen adelige und privilegierte Personen und in der Berufungsinstanz gegen Urteile der Untergerichte tätig. Nach der Aufteilung des Landes im Jahre 1567 führten die Söhne Landgraf Philipps des Großmütigen das Hofgericht als gemeinsames 'Samthofgericht' weiter. Es verlor aber gegenüber den verschiedenen Kanzleien der Landesteile sehr schnell an Bedeutung und wurde schließlich im Jahre 1806 aufgehoben.
Zivilprozesse, Generalakten
Bettenhäuser, Hermann: Die Entwicklung des Gerichtswesens in Hessen (abgedruckt in HJMinBl. 1964 S. 51 ff.)
Keck, Hermann: Die Entwicklung des Oberappellationsgerichts zu Kassel, Kassel 1906, S. 34 ff.
Arcinsys-Datenbank (für 'Ältere Akten', nach Klägeralphabet)
1 Behördenfindbuch für sog. "fragmenta actorum"
Rest (insbesondere Generalia) unverzeichnet (ca. 5,75 MM)
51,83 MM
Letzte Aktualisierung: 25.11.2021
Die in den drei Behördenfindbüchern für die "Älteren Akten" ebenfalls aufgeführten, aber nicht (mehr) am Bestand vorhandenen Prozessakten wurden für jeden Klägerbuchstaben in einem separaten Untergliederungspunkt "Nachweise" zusammengefasst. Davon lassen sich einige der im Bereich der späteren Landgrafschaft Hessen-Darmstadt angesiedelten Prozesse heute im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt im Bestand G 26 A (Hofgericht der Provinz Oberhessen (Hofgericht Gießen) und Rechtsvorgänger) ermitteln.
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b718