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HStAM Bestand 265/8

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

General- und Distriktsprokurator Marburg

Laufzeit

1808-1818

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Den peinlichen Gerichtshöfen und den Tribunalen waren General- bzw. Distrikts-Prokuratoren beigegeben als Sachwalter des Staates und seiner Gesetze. Sie waren zur Verfolgung der Vergehen und Verbrechen verpflichtet und ließen die peinlichen Urteile vollstrecken. Weiterhin waren sie für die öffentliche Ordnung im weitesten Sinne und - auf Distriktsebene - für die Dienstaufsicht über die Friedensrichter, Notare, Anwälte, Hypotheken-Aufseher und Beamten des Personenstandes zuständig. Bei Prozessen, die der König führte, vertraten sie dessen Interessen.

Enthält

Justizverwaltungssachen, Strafsachen

Findmittel

Veröffentl. Findbuch von R. König, 1992, Seiten 37-42

HADIS-Datenbank (Import aus ledoc-Datenbank)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

0,75 m