General- und Distriktsprokurator Marburg
1808-1818
Den peinlichen Gerichtshöfen und den Tribunalen waren General- bzw. Distrikts-Prokuratoren beigegeben als Sachwalter des Staates und seiner Gesetze. Sie waren zur Verfolgung der Vergehen und Verbrechen verpflichtet und ließen die peinlichen Urteile vollstrecken. Weiterhin waren sie für die öffentliche Ordnung im weitesten Sinne und - auf Distriktsebene - für die Dienstaufsicht über die Friedensrichter, Notare, Anwälte, Hypotheken-Aufseher und Beamten des Personenstandes zuständig. Bei Prozessen, die der König führte, vertraten sie dessen Interessen.
Justizverwaltungssachen, Strafsachen
Veröffentl. Findbuch von R. König, 1992, Seiten 37-42
HADIS-Datenbank (Import aus ledoc-Datenbank)
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Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b696