Distriktstribunal Eschwege
1808-1813
In zivil und strafrechtlichen Angelegenheiten waren am Hauptort eines jeden Distrikts sogenannte Distriktstribunale eingerichtet. Diese erkannten in erster Instanz bei Zivilklagen in den Fällen, die nicht vor ein Friedensgericht oder die Munizipal-Polizei gehörten. Unter dem Namen Korrektionstribunale entschieden sie in erster Instanz über alle Vergehen, die mit einer höheren Strafe als 20 Franken, achttägigem bis zweijährigem Gefängnis oder Zuchthausstrafe geahndet werden mussten. Darüber hinaus waren die Distriktstribunale Appellationsinstanzen für die von den Friedensgerichten gefällten Urteile, führten sie Aufsicht über das Hypothekenwesen und visitierten sie die Notare. Das Distriktstribunal in Eschwege gehörte wie die Tribunale in Hersfeld und Marburg zum Werra-Departement.
Zivil- und Strafsachen, Notariats- und Verwaltungssachen
Wenige Akten des Prokurators des Königs beim Distriktstribunal.
Veröffentl. Findbuch von R. König, 1992, Seiten 24-25
HADIS-Datenbank (Import aus ledoc-Datenbank)
2,75 m
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b692