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HStAM Bestand 265/1

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Westphälischer Appellationshof

Laufzeit

1807-1815

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Diese für das ganze Land in Kassel eingerichtete Behörde befand über alle Appellationen von den durch die Distriktstribunale in zivilrechtlichen Angelegenheiten gefällten Urteile erster Instanz. Nach dem Erwerb Hannovers im Jahre 1810 wurde in der Stadt Celle ein Appellationshof eingerichtet, dem neben den drei neuen aus den hannoverschen Gebietsteilen gebildeten Departements auch die Departements der Elbe und der Oker zugeordnet wurden. Diese letzteren waren nunmehr der Gerichtsbarkeit des Appellationshofes in Kassel entzogen, der für die restlichen sechs Departements zuständig blieb. Noch im Dezember desselben Jahres wurde der Zuständigkeitsbereich des Appellationshofes in Kassel erneut beschnitten, nachdem Frankreich durch Senatsbeschluss vom 13.12.1810 die westphälischen Gebietsteile nördlich der Linie von der Mündung der Lippe in den Rhein bis zur Stadt Lauenburg dem Kaiserreich einverleibt hatte. Fortan unterstanden dem Appellationshof die Departements der Fulda, des Harzes, der Leine, der Saale und der Werra.

Enthält

Justizverwaltungssachen, Zivilsachen, Strafsachen (1 Fall)

Findmittel

Arcinsys-Datenbank

Veröffentl. Findbuch von R. König, 1992, Seiten 1-9 (Nr. 1-99)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

1,91 MM

Referent

Frau Laube

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Letzte Aktualisierung: 13.11.2017