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HHStAW Bestand 820

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Frankfurt am Main

Laufzeit

1935-2002

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Eine Mappe mit Fotos zu Aufführungen und Aufnahmen des Gebäudes der Hochschule in der Eschersheimer Landstraße 37 wurde in die Bildersammlung (Abt. 3008) eingegliedert, während Plakate der Hochschule aus den Jahren 1995 bis 1999 der Plakatsammlung (Abt. 3012) zugeführt wurden. Die Gegenüberlieferung des Bestandes befindet sich im Hessischen Hauptstaatsarchiv unter Abt. 504 (Hessisches Kultusministerium) sowie Abt. 511 (Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst). Des Weiteren finden sich aufgrund der Geschichte der Hochschule und ihrer wechselnden Trägerschaft zahlreiche Akten im Institut für Stadtgeschichte in Frankfurt am Main vor allem in der Sammlung Ortsgeschichte, der Sammlung Personengeschichte und in den Beständen Magistratsakten, Kulturamt und Stadtkämmerei.

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Zugang 10/2011

Geschichte des Bestandsbildners

1. Gründung der Hochschule
Nachdem der erste Versuch der Hochschulgründung 1933 am Widerspruch des Preußischen Kultusministeriums gescheitert war, wurde am 19. Oktober 1937 nach weiteren Verhandlungen der Vertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Stiftung Dr. Hochs Konservatorium über die Errichtung einer Staatlichen Hochschule für Musik in Frankfurt am Main unterschrieben. Das Konservatorium war durch diesen Vertrag in eine staatliche Hochschule umgewandelt worden und brachte seine berufsbildenden Ausbildungszweige, Lehrpersonal, Gebäude, Instrumentensammlung und die Bibliothek mit ein. Die Hochschule führte daher auch in ihrem Beinamen 'Dr. Hochs Konservatorium', legte diesen allerdings nach der Wiedereröffnung nach dem Zweiten Weltkrieg ab. Die übrigen Ausbildungszweige des Konservatoriums, darunter die Vor- und Laienschule, wurden von der Hochschule abgetrennt und in einem eigenständigen Ausbildungsinstitut fortgeführt, das den Namen 'Dr. Hochs Konservatorium' bis heute trägt. Beide Einrichtungen wurden bis in die 1970er Jahre in Personalunion geleitet.
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2. Trägerschaft und Organisation der Hochschule
Die Unterhaltung der Hochschule sowie der ihr angegliederten besonderen Einrichtungen wurde derart geregelt, dass die Stadt Frankfurt am Main jährliche Zuschüsse zu leisten hatte, die an den Einnahmen der Hochschule und der Stiftung bemessen wurden. Reichten diese nicht für den Unterhalt der Hochschule aus, so musste die Stadt die ungedeckten Ausgaben übernehmen. Allerdings konnte sie auch von anderen Stellen Zuschüsse oder Stiftungen für besondere Zwecke erwirken, um ihre Ausgaben zu verringern. Preußen hatte nur die staatliche Aufsicht ohne eigene finanzielle Beteiligung inne und überließ somit die Unterhaltslasten den beiden Vertragsparteien. Nach dem Untergang Preußens ging die staatliche Aufsicht auf das Land Hessen über, die Trägerschaft und Unterhaltspflicht verblieb aber weiterhin bei der Stadt Frankfurt am Main, deren Zuschüsse sich durch das Anwachsen der Hochschule in der Nachkriegszeit laufend erhöhten. In der Hoffnung, das Land werde die Hälfte der Zuschüsse übernehmen, kündigte der Frankfurter Magistrat im April 1950 den Gründungsvertrag von 1937. Aber erst 1967 übernahm das Land Hessen die Trägerschaft der Hochschule und entlastete somit die Stadt Frankfurt am Main, die auch weiterhin Zuschüsse für ungedeckte Ausgaben zu zahlen hatte. Die Höhe der Zuschüsse wurde in einem Finanzierungsvertrag am 26. September 1966 festgelegt. Das Land Hessen übernahm ab dem 1. Januar 1967 den laufenden und einmaligen Finanzierungsbedarf der Hochschule und die Stadt Frankfurt am Main hatte dazu jeweils Zuschüsse in Höhe von 50 % zu leisten. Somit war die Stadt jahrzehntelang an der Finanzierung der Hochschule beteiligt. Erst am 29. April 1999 legte die hessische Landesregierung dem Landtag einen Antrag vor, der die Finanzierung der Hochschule neu regeln und somit die seit 1994 geführten Verhandlungen und Gespräche beenden sollte. Bis zum Jahr 2002 wurde die Stadt Frankfurt am Main von der Mitfinanzierung der Hochschule befreit.
Die erste Satzung, die die Organisation der Hochschule regelte, stammt von 1938. Es gab die drei Abteilungen Künstlerische Ausbildung, Musikerziehung und Kirchenmusik, wobei die Abteilung für Künstlerische Ausbildung in verschiedene Fachgruppen unterteilt wurde. Die Hochschule wurde laut Satzung von einem Direktor geführt, der diese gerichtlich und außergerichtlich verwaltete und vertrat. Diesem stand als beratendes Organ ein Beirat zur Seite, der bei allen wichtigen Entscheidungen des Direktors eine gutachterliche Stellungnahme abzugeben hatte. Die Satzung von 1938 hatte fast 30 Jahre Bestand, bis am 1. Januar 1964 eine neu erarbeitete Satzung in Kraft trat. Damals fand eine Neugliederung der Abteilungen in Künstlerische Ausbildung, Evangelische und Katholische Kirchenmusik, Schulmusik, Allgemeine Musikerziehung, Orchesterschule sowie Darstellende Kunst statt. Als Organe der Hochschule wurden das Kuratorium, der Direktor und der Senat festgelegt.
Eine erneute Veränderung der Organisationsstruktur der Hochschule trat mit Inkrafttreten des Kunsthochschulgesetzes (KHG) am 15. September 1970 ein. Dieses führte zu einigen Änderungen in der bis dahin bestehenden Ordnung. So wurden mit Verabschiedung des Gesetzes durch den Hessischen Landtag die Kunsthochschulen den wissenschaftlichen Hochschulen gleichgestellt und ihnen die gleichen demokratischen Gremien (Konvent, Rat, Verwaltungsrat, Fachbereiche etc.) wie der Universität übertragen. Auf Grund des KHGs gab sich die Hochschule 1974 eine neue Satzung und es kam zur Bildung von vier Fachbereichen:
- FB 1: Künstlerische Ausbildung
- FB 2: Musikerziehung
- FB 3: Kirchenmusik
- FB 4: Darstellende Kunst.
Außerdem wurden der Rektor (Rektorat), der Konvent, der Rat sowie der Verwaltungsrat als zentrale Organe der Hochschule festgelegt und als Organe der Fachbereiche der Fachbereichsleiter sowie die Fachbereichskonferenz genannt. Mit Verordnung vom 1. April 1992 verfügte die Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst die Teilung des Fachbereiches Musikerziehung in die beiden Fachbereiche Musikpädagogik und Musikwissenschaft sowie Instrumental- und Gesangspädagogik, sodass es daraufhin fünf Fachbereiche an der Hochschule gab.
Durch eine Neufassung des Hessischen Hochschulgesetzes im Jahr 2000 wurde das bis dahin geltende, mehrfach geänderte Kunsthochschulgesetz außer Kraft gesetzt. Bis heute gilt das Hessische Hochschulgesetz nun auch für die Kunsthochschulen, das u.a. die Erarbeitung einer Grundordnung vorsieht.
Mit Erlass vom 31. Januar 2001 wurde die Grundordnung der Hochschule genehmigt und am 14. März 2001 im Staatsanzeiger bekannt gemacht. Seit Bekanntgabe dieser neu gegebenen Grundordnung ist die Hochschule in drei Fachbereiche gegliedert, die heute folgendermaßen zusammengesetzt sind:
- FB 1 mit den Ausbildungsbereichen Künstlerische Ausbildung (Instrumentalausbildung und Dirigieren), Instrumental- und Gesangspädagogik, Historische Interpretationspraxis (HIP) und Kirchenmusik
- FB 2 mit den Ausbildungsbereichen Lehrämter und Komposition
- FB 3 mit den Ausbildungsbereichen Musiktheater, Schauspiel, Szene, Theater- und Orchestermanagement und Zeitgenössischer und Klassischer Tanz.
Zudem wurde mit Inkrafttreten des überarbeiteten Hochschulgesetzes die alte Rektorratsverfassung der Hochschule durch eine Präsidialverfassung abgelöst, sodass die Hochschule seit diesem Zeitpunkt von einem Präsidium, bestehend aus Präsident, zwei Vizepräsidenten und einem Kanzler, geleitet wird. Der Präsident führt den Vorsitz und hat die Richtlinienkompetenz inne.
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3. Die Leiter der Hochschule von 1947 bis heute
1947-1950: Prof. Rolf Ligniez (Kommissarischer Direktor)
1950-1954: Dr. Rudolf Keller (Kommissarischer Leiter)
1954-1958: Prof. Helmut Walcha, Prof. Erich Flinsch und Prof. Gustav Lenzewski (Provisorisches Dreierkollegium)
1958-1976: Prof. Philipp Mohler (Rektor)
1976-1995: Prof. Hans-Dieter Resch (Rektor)
1995-1999: Prof. Bernhard Wetz (Rektor)
1999, April-November: Prof. Peter Ackermann (Stellvertretender Rektor)
1999-2002: Prof. Hubert Buchberger (Geschäftsführender Vizepräsident)
2002-2004: Klaus Neuvians (Präsident)
2004-heute: Thomas Rietschel (Präsident) (Stand 2012)

Enthält

Der Bestand besteht vor allem aus Sachakten, die die Organisation und Aufgabenerledigung der Hochschule widerspiegeln, Bewerbungsschreiben und -unterlagen zur Besetzung der Professoren- und Dozentenstellen sowie den Korrespondenzakten der Leiter der Hochschule.

Literatur

Cahn, Peter, Chronik eines halben Jahrhunderts. Die Frankfurter Musikhochschule 1947-1997, in: 50jähriges Jubiläum der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main nach der Wiedereröffnung 1947, Frankfurt am Main 1997, S. 22-29.

Cahn, Peter, Das Hoch'sche Konservatorium in Frankfurt am Main (1878-1978), Frankfurt am Main 1979.

Cahn, Peter, Zur Geschichte der Hochschule, in: Festschrift zur Einweihung des Erweiterungsbaues 1990, hrsg. von der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Frankfurt am Main, Frankfurt am Main 1990, S. 30-35.

Resch, Hans-Dieter, Tour der Leiden mit glücklichem Ausgang, in: Festschrift zur Einweihung des Erweiterungsbaues 1990, hrsg. von der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Frankfurt am Main, Frankfurt am Main 1990, S. 12-18.

Findmittel

Teilbestand: Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

22,88 lfm (Nr. 1-355)

Bearbeiter

Ulrike Heinisch, 2012