Hessen-Darmstädtischer Kammerschreiber zu Marburg
1623-1648
Bestände 40 a bis 40 d
Nach dem Anfall Oberhessens an Hessen-Darmstadt richtete die darmstädtische Regierung keine selbständige Rentkammer in Marburg ein, sondern schuf lediglich das Amt des Kammerschreibers, der der Rentkammer in Darmstadt unterstand. Durch die Umstände des Dreißigjährigen Krieges bedingt, war diese Behörde weniger mit der Verwaltung der Domänengüter als vielmehr mit der Eintreibung von rückständigen Geld- und Fruchtgefällen und mit Einquartierungssachen beschäftigt. Ihr Geschäftsbereich erstreckte sich auch auf die zusätzlich an Darmstadt gekommene Herrschaft Schmalkalden. Mit dem Westfälischen Frieden endete durch die Wiedereingliederung des Marburger Teils von Oberhessen und der Herrschaft Schmalkalden an Hessen-Kassel nach nur 24 Jahren die Tätigkeit dieser Behörde.
Arcinsys-Datenbank
0,91 MM
Letzte Aktualisierung: 23.02.2023
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b666