Kammermeister und Kammerschreiber zu Kassel
1517-1592
Bestände 3 I a, 4 a, 40 a und 40 d
Kammerprotokolle in Prot. II Kassel C g 1
Die zeitliche Begrenzung dieses Bestandes beschränkt sich auf die Regierungszeiten der Landgrafen Philipp und Wilhelm IV. Unter Philipp bildete sich die Rentkammer als Zentralbehörde für die Verwaltung der Einkünfte aus Domänen und Zöllen, aus Regalen und Landsteuern heraus und wurde unter Landgraf Wilhelm zur Zentralkasse für die Landgrafschaft Hessen-Kassel (Rentkammerordnung von 1568). Zwar ergab sich durch die Landesteilung eine Verringerung in der räumlichen Zuständigkeit, doch blieben die Aufgaben, Verwaltungssitz und auch die Personen die gleichen. In den Personen des Kammerschreibers und des Kammermeisters lag zu dieser Zeit noch der Charakter der Behörde. Die Aufgabenverteilung zwischen beiden war unter Philipp noch nicht klar abgegrenzt, erst unter Wilhelm schaffte die genannte Rentkammerordnung klarere Kompetenzen.
Arcinsys-Datenbank
3,00 MM
Letzte Aktualisierung: 11.08.2021
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