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HStAM Bestand 919

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Rheingau-Taunus-Kreis

Laufzeit

1874 - 1986

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Übersicht der digitalisierten Personenstandsnebenregister

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Die Personenstandszweitbücher des Rheingau-Taunus-Kreises wurden im August 2012 von der Standesamtsaufsicht (Zweitbuchüberlieferung ab 1911) sowie vom Hess. Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (Zweitbuchüberlieferung bis 1910) an das Hess. Personenstandsarchiv in Neustadt abgegeben. Die Folgejahrgänge Heiraten 1932-1934 und Sterbefälle 1982-1984 wurden am 16.03.2015 an das Personenstandsarchiv abgegeben. Im Juni 2017 erfolgte die Abgabe der Heirats- und Sterbenebenregister für die Jahre 1935/1936 und 1985/1986.

Geschichte des Bestandsbildners

Rheingaukreis
Der Rheingaukreis mit der Kreisstadt Rüdesheim wurde durch § 4 Abs. 6 der preußischen Verordnung vom 22.2.1867 aus den Ämtern Braubach, Eltville, Rüdesheim und St. Goarshausen gebildet. Die Kreisordnung vom 7.6.1885 verkleinerte den Kreis um die Ämter Braubach und St. Goarshausen und wies diese dem neuen Kreis St. Goarshausen zu, der seit 1945 zu Rheinland-Pfalz gehört.
Untertaunuskreis
Der Untertaunuskreis mit der Kreisstadt Langenschwalbach (seit 1927 Bad Schwalbach) wurde durch § 4 Abs. 9 der preußischen Verordnung vom 22.2.1867 aus den Ämtern Idstein, Langenschwalbach und Wehen gebildet.
1885 wurden dem Kreis vom Amt Idstein die Gemeinden Niederems mit Reinborn, Oberems, Reichenbach, Steinfischbach und Wüstems, die zum Kreise Usingen kamen, entzogen sowie die zum Amtsgerichtsbezirk Camberg gehörenden Gemeinden Camberg, Dombach, Eisenbach, Erbach, Niederselters, Oberselters, Schwickershausen und Würges, die dem Kreis Limburg zugeschlagen wurden.
Durch Gesetz vom 29.3.1928 wurden die Gemeinden Bremthal, Königshofen, Niederjosbach, Niedernhausen und Vockenhausen aus- und in den Main-Taunus-Kreis eingegliedert.
1932 wurden per Verordnung dem Kreis die bisher zum Kreis Usingen gehörenden Gemeinden Niederems mit Reinborn, Reichenbach, Steinfischbach und Wüstems zugewiesen; die Maßnahme wurde jedoch durch Gesetzes vom 17.7.1933 rückgängig gemacht.
Zum 1.4.1939 wurde Georgenborn, das zunächst dem Landkreis Wiesbaden, dann der Stadtgemeinde Wiesbaden angehörte, ein Teil der Gemeinde Schlangenbad und damit an den Untertaunuskreis abgegeben.
Rheingau-Taunus-Kreis
Zum 1.1.1977 wurden der Untertaunuskreis und der Rheingaukreis zum Rheingau-Taunus-Kreis zusammengelegt.

Enthält

57 Standesämter
Geburtsnebenregister 1874-1904
Heiratsnebenregister 1874-1936
Sterbenebenregister 1874-1986

Literatur

Historisches Ortslexikon Hessen

Findmittel

Arcinsys-Datenbank

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

61,55 MM; 6802 Bände

Referent

Frau Dr. Marx-Jaskulski

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Letzte Aktualisierung: 30.08.2017