Drucken

HStAM Bestand 33 b

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Judenschaftliche Behörden

Laufzeit

(1690)1814-1928(-1941)

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Bestände 16, 18, 19 i-l, 82, 86, 100, 150, 165 und Beständegruppe 180

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Die Akten entstammen unterschiedlichen Akzessionen der Regierungen Marburg und Kassel und wurden erst im Staatsarchiv zu einem Bestand 33 b vereinigt.

Geschichte des Bestandsbildners

I.. Judenschaftliche Kommission (1816-1821)
Durch den § 3 der kurhessischen Verordnung vom 14. Mai 1816 'die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen als Staatsbürger betreffend' wurde eine judenschaftliche Kommission wieder ins Leben gerufen, die mit Unterbrechungen in der Landgrafschaft Hessen-Kassel bereits im 18. Jh. bestanden hatte. Diese neuberufene Kommission war zuständig für das Gebiet des Kurfürstentums Hessen mit Ausnahme der fuldischen und hanauischen Gebietsteile. Ihre Aufgaben wurden durch die kurfürstliche Verfügung vom 1. Okt. 1816 festgeschrieben: Leitung aller den Kultus, das Schul- und Armenwesen betreffenden Angelegenheiten, Regulierung des Schuldenwesens der Gesamtjudenschaft sowie Erörterung der Aufnahme- und Überzugs-gesuche und Erteilung von Nothandelsscheinen. Zu Mitgliedern der judenschaftlichen Kommission wurden der Vizepräsident der Oberrentkammer von Meyer, Regierungsrat Bode und der Ober-Polizeidirektor von Manger ernannt, daneben Chr. Reichel als Sekretär, C. Vogt als Registrator und J. Sohl als Pedell.
Im Zuge der Umbildung der kurhessischen Staatsverwaltung wurde die judenschaftliche Kommission jedoch durch § 59 Nr. 11 der Verordnung vom 29. Juni 1821 bereits wieder aufgelöst und die obere Leitung der besonderen Verhältnisse der Israeliten den Regierungen überwiesen.
II. Landesherrlicher Kommissar für judenschaftliche Angelegenheiten der Provinz Niederhessen (ab 1822)
Durch landesherrlichen Beschluß vom 21. Nov. 1821 wurde in Kurhessen anstelle der bis dahin bestehenden Einteilung der althessischen Judenschaft in 6 Klassen (Kassel, Gudensberg, Ziegenhain, Rotenburg, Marburg und Schmalkalden) für jede Provinz ein judenschaftliches Vorsteheramt geschaffen, dem jeweils ein landesherrlicher Kommissar beigeordnet wurde. Das Vorsteheramt war der jeweiligen Provinzialregierung untergeordnet; der landesherrliche Kommissar wurde aus den Mitgliedern der Regierung bestellt und übte die unmittelbare Aufsicht über die Diensttätigkeit und die Geschäftsführung des Vorsteheramtes aus. Am 10. Mai 1822 bestätigte das Ministerium des Innern die Mitglieder des Vorsteheramtes zu Kassel zunächst auf ein Jahr und ernannte den Regierungsrat Lotz zum landesherrlichen Kommissar. Die judenschaftlichen Vorsteherämter und das Amt des landesherrlichen Kommissars, das den jeweiligen Regierungsbeamten als Nebenamt übertragen wurde, bestanden auch nach der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 fort. Ab 1919 trug der landesherrliche Kommissar die Bezeichnung 'staatlicher Kommissar für judenschaftliche Angelegenheiten'. Auch nach der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 behielten die jeweiligen Beamten ihre Funktion als staatlicher Kommissar.

Enthält

Akten zur Organisation der judenschaftlichen Verhältnisse (auch Judentabellen), Stellung der Juden im Staatsverband, Finanz-, Rechnungs- und Schuldenwesen, Kultus und Schulwesen, Handel und Gewerbe, Armen- und Unterstützungswesen, Bausachen.

Literatur

Horwitz, L.: Die Verwaltung der judenschaftlichen Angelegenheiten im ehemaligen Kurhessen, Kassel 1908

Post, B.: Jüdische Geschichte in Hessen erforschen, Wiesbaden 1994 (Schriften der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen XIV)

Schimpf, Dorothee: Emanzipation und Bildungswesen der Juden im Kurfürstentum Hessen 1807-1866. Jüdische Identität zwischen Selbstbehauptung und Assimilationsdruck, Marburg 1994

Findmittel

Findbuch von C. Ried, 1997

HADIS-Datenbank (Import aus ledoc-Datenbank)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

1,92 MM