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HStAM Bestand 1

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Hessisches Samtarchiv, Nachträge

Laufzeit

(1280) 1315-1755

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Urk. Samtarchiv, Urk. A I-VII, Urk. H (Ziegenhain), Urk. I (Katzenelnbogen), Urk. Y Extradenda; Bestände 2, 3, 4, 9 a Nr. 2287 (Verhandlungen mit der Großherzoglich Hessischen Regierung wegen Revision bzw. Theilung des Sammt-Archivs zu Cassel; 1823-1863); Rechnungen I

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Nach dem Tode Landgraf Philipps d. Gr. von Hessen 1567 wurde seinem Testament gemäß von 1560 die Landgrafschaft Hessen unter seinen vier Söhnen aus erster Ehe aufgeteilt; laut Testament sollte jedoch das bis zu Landgraf Philipps Tod erwachsene Archiv in der Festung Ziegenhain als gemeinschaftliches Eigentum der vier Söhne und ihrer Nachfahren ungeteilt erhalten bleiben. Jeder der Söhne und deren Nachfahren hatten das Recht, zur Verwaltung des Ziegenhainer Samtarchivs einen Archivar ihres Vertrauens zu entsenden und von den Archivalien, die ihr Teilterritorium betrafen, Abschriften zu nehmen. Da 1583 und 1604 zwei der Söhne kinderlos starben, wurde das Ziegenhainer Samtarchiv von den verbleibenden beiden Hauptlinien Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt gemeinschaftlich verwaltet. Im Ziegenhainer Samtarchiv wurde bereits 1568 ein Selekt wichtiger Urkunden gebildet und in 18 Bandrepertorien gesondert verzeichnet. Der überwiegende Teil der Urkunden blieb aber wie die Akten und die Rechnungen unverzeichnet.
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde auf Betreiben des Großherzogtums Hessen und bei Rhein (ehemals Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) die Aufteilung des Ziegenhainer Samtarchivs vorbereitet und durch den am 2. Mai 1855 mit dem Kurfürstentum Hessen (ehemals Landgrafschaft Hessen-Kassel) geschlossenen Vertrag rechtsverbindlich fixiert. Die Aufteilung wurde - nicht immer systematisch und konsequent - nach Personen- und Ortspertinenzen durchgeführt. Im Herbst 1855 erhielt das Großherzogtum Hessen und bei Rhein den ihm zustehenden Anteil des Ziegenhainer Samtarchivs. Nach den eben erwähnten Personen- und Ortspertinenzen wurden auch Archivalien an die Staatsarchive in Koblenz und Wiesbaden extradiert bzw. zur Extradierung separiert. Dem Vertrag von 1855 entsprechend wurde Ende 1857 der unteilbare Rest des Ziegenhainer Samtarchivs nach Kassel gebracht und dort bis 1865 in Anlehnung an die Ordnung des 1568 gebildeten Urkundenselektes gegliedert und in fünf Bandrepertorien teilweise verzeichnet.
1870 gelangte der unteilbare Rest des Ziegenhainer Samtarchivs als 'Preußisch-Hessisches Samtarchiv' in das im selben Jahr gegründete Staatsarchiv Marburg. In den darauffolgenden Jahrzehnten wurde das 'Preußisch-Hessische Samtarchiv' neu geordnet und in 212 fortlaufend gezählte, teils mehrbändige Faszikel gegliedert sowie in einem Strumpfbandkatalog verzeichnet. Danach wurden jedoch bis 1972 aus unterschiedlichsten Gründen ganze Faszikel herausgelöst. Die bis 1865 unverzeichnet gebliebenen Urkunden, nämlich Nr. 19 - 24 (Katzenelnbogische Urkunden), Nr. 26 (Ziegenhainische Urkunden) und Nr. 190 - 207 (Hessische Urkunden), wurden als 'Nachträge 0 - 4' dem bereits 1858 - 1865 gebildeten Urkundenbestand 'Hessisches Samtarchiv' (= der 1568 im Ziegenhainer Samtarchiv gebildete Urkundenselekt + die 1858 - 1865 verzeichneten Urkunden) angegliedert. Nr. 15 - 17 und Nr. 27 - 59 wurden nach Archivaliengattungen auf die Bestände 2 (Politische Akten vor Lgf. Philipp d. Gr., vor 1518) und Rechnungen I verteilt. Nr. 78 - 81 waren bereits 1913 an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben worden. Der heutige Aktenbestand 'Hessisches Samtarchiv, Nachträge' als Bestand 1 des Staatsarchivs Marburg besteht nur noch aus den Nummern 1 - 14, 18, 25, 60 - 77, 82 - 189 sowie 208 - 212.
2018 wurde der Bestand in die Arcinsys-Datenbank retrokonvertiert. Dabei wurde die Klassifikation der seit den 1870er Jahren erfolgten Neuordnung beibehalten, die einzelnen Akten aber mit Nummerus Currens versehen. Erweiterung fand der Bestand durch die Eingliederung von Akten, die im Rahmen der Umverpackung und Vereinzelung aus der Urkundenabteilung (Bestand Urk. 1) ausgeschieden worden waren. Den umgekehrten Weg gingen die im Aktenbestand verbliebenen Rotuli (Nr. 8-10). Sie befinden sich nun im Urkundenbestand Urk. 1.

Geschichte des Bestandsbildners

Der Bestand ist ein Mischbestand diverser Provenienzen: Grafen von Katzenelnbogen 1315 - 1478; Grafen von Ziegenhain 1250 - 1444; Landgrafen von Hessen 1515 - 1755 (Hessen bis 1567; Hessen-Darmstadt, Hessen-Kassel, Hessen-Marburg, Hessen-Rheinfels); Margarethe von der Saale, 2. Ehefrau Landgraf Philipps d. Gr. von Hessen, und ihre Kinder, die Grafen von Dietz, 1540 - 1603; Befehlshaber zu Hanau 1539; Reichsabtei Fulda 1599; Familie v. Sickingen (1 Kopiar) (1280) um 1430 - 1514

Enthält

Akten zu allgemeinen politischen Angelegenheiten, auswärtigen Angelegenheiten (inkl. Irrungen) und Reichstagssachen, Hofhaltung, Lehenssachen und Angelegenheiten von Beamten, Verwaltungssachen, Kammersachen, Rechnungssachen, Schuldensachen, Zollsachen, Gerichtssachen, Kirchensachen, Familiensachen, Personalia, Briefwechsel; alte Bandrepertorien; 1 Kopiar: Familie v. Sickingen

Literatur

Demandt, Karl E.: Regesten der Grafen von Katzenelnbogen 1060- 1486, Bd. 1: 1060-1418, Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau, Bd. 11/1, Wiesbaden 1953, S. 19-29

Dülfer, Kurt: Fürst und Verwaltung. Grundzüge der hessischen Verwaltungsgeschichte im 16.-19. Jahrhundert, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd. 3, Marburg 1953, S. 150-223

Fink, Georg: Geschichte des Hessischen Staatsarchivs zu Darmstadt, in: Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde, N.F. Bd. 14, Darmstadt 1925, S. 261-351 und S. 521-616; hier S. 263-271, S. 569-571, S. 591-593 und S. 615 f.

Gundlach, Franz: Die hessischen Zentralbehörden von 1247 bis 1604, 3 Bde, (VHKH 16/1-3), Marburg 1930-1932

Findmittel

Arcinsys-Datenbank

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

14,65 MM

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Letzte Aktualisierung: 20.08.2019