Erbhofrollen der Anerbengerichte
1936-1948
Bestand GB Grundbücher
Bestand GA Grundakten
Die Erbhofrollen wurden zwischen 1933 und 1947 in den Anerbengerichten geführt. Nach deren Auflösung gelangten sie seit den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts mit Abgaben der Amtsgerichte in das Staatsarchiv Marburg.
Das Reichserbhofgesetz vom 29. Sept. 1933 und die Erbhofrechtsverordnung sowie die Erbhofverfahrensordnung, beide vom 21. Dez. 1936, lösten die 'Landgüterordnung für den Regierungsbezirk Cassel vom 1. Juli 1887' ab. Die Bauernhöfe (Erbhöfe) von einer bestimmten Größe (bis zu 125 ha) sollten vor Überschuldung und Zersplitterung geschützt werden. Die Erbhöfe wurden in die Erbhofrolle eingetragen und mit allen Berechtigungen im Erbhofbuch zusammengefasst. Die Erbhofrollen wurden gesondert neben den Grundbüchern bei den so genannten Anerbengerichten - eine Abteilung der Amtsgerichte - geführt. Die Erbhofgesetzgebung ist durch Artikel I des Kontrollratsgesetzes Nr. 45 vom 20. Febr. 1947 aufgehoben worden; die Erbhofvermerke wurden in den Grundakten wieder gelöscht und die Erbhhofrollen geschlossen.
Die Bücher beinhalten das Bestandsverzeichnis und die Abteilung I der Grundbücher und bilden somit eine Parallelüberlieferung zu den Grundbüchern.
Abgabelisten
42 MM
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b6465