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HStAM Bestand Urk. 135

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Schenck zu Schweinsberg-Loshausen [ehemals X 5 Schenck zu Schweinsberg-Loshausen]

Laufzeit

1019-1855

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Urk. 5 Verträge der Landgrafen [ehemals Urk. A I d]; Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals Urk. A I t]; Urk. 14 Landgräfliche Aktiv- und Passivlehen [ehemals Urk. A I u]; Urk. 49 Hessische Adels- und Bürgerfamilien [ehemals Urk. A VI]; Urk. 72 Hanau, Adel [ehemals Urk. O II e]; Urk. 75 Fulda, Stift [ehemals Urk. R I a]; Urk. 76 Fulda, Lehnreverse [ehemals Urk. R I b]; Urk. 134 Schenck zu Schweinsberg – Samtarchiv [ehemals Urk. X 5]; Urk. 136 Schenck zu Schweinsberg – Niederofleiden [ehemals Urk. X 5]; Best. 17 c Regierung Kassel Lehnhof; Best. 17 d Regierung Kassel Familienrepositur; Best. 17 e Regierung Kassel Ortsreposituren; Best. 95 Adel und Lehnhof; Best. 340 Schenk zu Schweinsberg; Best. M 24; P II Karten Schweinsberg.

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Das Loshäuser Archiv der Schencken zu Schweinsberg wurde mit Vertrag vom 19.9./17.10.1967 zusammen mit dem Samtarchiv der Familie Schenck zu Schweinsberg und weiteren Archiven ausgestorbener schenckischer Familienzweige im Hessischen Staatsarchiv Marburg als Depositum hinterlegt und bis 1969 dorthin überführt.
In den Jahren 2007-2016 wurden die einzelnen Überlieferungen vereinzelt und umverpackt, die Siegel wurden mit Siegeltaschen versehen und die Signaturen wurden auf Numerus Currens umgestellt.

Geschichte des Bestandsbildners

Als eines der bedeutendsten Adelsgeschlechter Hessens haben die Mitglieder der Familie Schenck zu Schweinsberg seit dem Mittelalter die Geschichte Hessens als adlige Herrschaftsträger, geistliche und landesherrliche Amtsträger sowie in gehobenen Positionen im Militär- und Hofdienst nachhaltig geprägt. Mit dem landgräflich-thüringischen Burgmann zu Marburg und Grünberg, Guntram, sowie dem Vogt des Reichsstifts Essen in Fronhausen, Ludwig, können die frühesten Vertreter der Adelsfamilie im 13. Jahrhundert namhaft gemacht werden. Seit 1241 tritt Guntrams gleichnamiger Sohn als pincerna, also Mundschenk der Grafen von Ziegenhain und landgräflich-hessischer Schenk am Hofe Sophies von Brabant und ihres Sohnes, Heinrichs des Kindes, auf. In der Folgezeit wurde Guntrams Hofamtstitel Bestandteil des Familiennamens der Schweinsberger. Guntrams Amt war demnach noch nicht erblich; er vererbte seinen Söhnen aber den Namen Schenk. Eine solche Aufnahme eines Hofamtes als Namensbestandteil ist nicht ungewöhnlich.
Seit dem ersten Drittel des 15. Jahrhunderts besetzten die Schweinsberger das hessische Erbschenkenamt. Eberhard Schenck der Jüngere wurde aufgrund seiner treuen Gesinnung und Dienste von Landgraf Ludwig I. von Hessen mit diesem Ehrenamt ausgezeichnet. Das Schweinsberger Schenkenamt bestand wie die übrigen hessischen Hofämter in Kurhessen bis zum Jahre 1918 weiter fort. Seitdem führen die Familienältesten die traditionellen Titel bis heute weiter.
Die Schweinsberger Adelsherrschaft konnte - begünstigt durch Phasen herrschaftlich-politischer Schwäche der hessischen Landgrafen - bis weit in die Neuzeit hinein eine relative Unabhängigkeit gegenüber der hessischen Landesherrschaft und Territorialstaatlichkeit wahren. Als Grundlage für diesen Umstand lassen sich drei Faktoren herausstellen. Zunächst ist auf die Lage ihrer in den 1230er Jahren am Ostrand des Amöneburger Beckens errichteten Stammburg Schweinsberg zu verweisen. Östlich von Marburg lag diese strategisch überaus günstig in der Konfliktzone zwischen den territorialpolitischen Gegnern Hessen und Mainz, was den umworbenen Schencken zahlreiche Privilegierungen der Landgrafen einerseits und des Erzstifts andererseits einbrachte. Zum zweiten Herrschaftsmittelpunkt der Schweinsberger avancierte sodann seit dem späten 15. Jahrhundert die Burg Hermannstein bei Wetzlar. Johann der Jüngere Schenck zu Schweinsberg baute sie seit den 1480er Jahren mit hohen Ambitionen zum neuen Hauptsitz des durch ihn begründeten Familienzweiges aus. Daneben - dies ist der zweite Faktor - verfügten die Schencken zu Schweinsberg über einen ausgedehnten Lehnsbesitz. Von besonderer Bedeutung waren hierbei die Rechte der Schencken zu Schweinsberg im so genannten Eigengericht südwestlich von Marburg, Lehen des Reichsstifts Essen, sowie im Gericht Reizberg, ebenfalls südöstlich von Marburg, und im Kirtorfer Eußergericht bei Alsfeld, beides nassauische Lehen. Des Weiteren besetzten sie, wie bereits erwähnt, seit dem 15. Jahrhundert das hessische Erbschenkenamt. Ein wesentliches Charakteristikum der Adelsfamilie Schenck zu Schweinsberg war schließlich - drittens - ihre ganerbschaftliche Familienorganisation. Durch den Abschluss von Ganerbenverträgen bzw. Burgfrieden begegneten die Schencken frühzeitig der Aufsplitterung ihrer Besitztümer und regelten ihr Zusammenleben auf der Stammburg Schweinsberg. Über die Ganerbschaft, das gemeinsame Familienvermögen, konnten die Ganerben nur gemeinschaftlich verfügen. Die Familienganerbschaft Schweinsberg, der so genannte Samtbau, wurde von zwei Baumeistern, den jeweils Ältesten der beiden Familienlinien Schweinsberg und Hermannstein, verwaltet. Diese Regelungen ermöglichten den Schweinsbergern ein geschlossenes Auftreten nach außen. Es gibt Hinweise darauf, dass der ganerbschaftliche Zusammenschluss der Familie Schenck zu Schweinsberg bereits aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts datiert. Der älteste erhaltene Burgfrieden stammt dagegen aus dem Jahre 1447 (Best. Urk. 134, Nr. 32).
Bis in das 18. Jahrhundert hinein gelang es den Schencken vor diesem Hintergrund, sich des landesherrlichen Anspruchs der Landgrafen von Hessen auf umfassende Unterordnung unter den hessischen Territorialstaat zu erwehren und eine gewisse Sonderstellung zu behaupten. Dann jedoch musste sich die Adelsfamilie dem landgräflichen Druck beugen und ihre im Grunde nicht zu bestreitende Landsässigkeit, d. h. ihre Unterordnung unter die Herrschaft der Territorialherren, anerkennen.
Die schenckische Linie Schweinsberg-Loshausen benannte sich nach dem südlich von Ziegenhain gelegenen Rittergut Loshausen, das nach dem Aussterben der Familie von Lütter und Loshausen 1762 an die Schencken zu Schweinsberg fiel.

Enthält

Gütergeschäfte, Stiftungsurkunden, Pfandbriefe, Verzichtsurkunden, Vergleiche, Schiedssprüche, Ehesachen

Lehensurkunden von Hersfeld, Hessen-Kassel, Fulda und Nassau

Der Bestand enthält zentrale Dokumente zur Geschichte der Herren von Lütter.

Literatur

Chronik der Herren von Lutter (1747). Auszugsweise Veröffentlichung des Stamm- und Familienbuchs des Adelichen Geschlechts deren von Lutter zu Lutter, Muess und Losshausen, hg. von Norbert Langer und Thomas Mohr, Petersberg 2003.

Barbara Greve: Aus der Geschichte der Familie von und zu Lütter und Loshausen, in: Schwälmer Jahrbuch 1986, S. 51-71.

Paul Schlitzer: Die Herren von Lüder, in: Fuldische Geschichtsblätter 36 (1960), S. 178-190, 37 (1961), S. 65-83.

Harald Winkel: Die Schencken zu Schweinsberg. Eine Einführung (Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Marburg), Marburg 2012.

Stamm-Tafeln der Freiherren Schenck zu Schweinsberg, aufgestellt von Gustav Freiherr Schenk zu Schweinsberg. Nach dessen Tode bearbeitet und hg. von Carl Knetsch, Groß-Steinheim a. M. 1925.

H. Becker, Familiensoziologische Untersuchungen hessischer Ganerbenfamilien des 14.-17. Jahrhunderts am Beispiel der Schenken zu Schweinsberg und der v. Hatzfeld, Phil.-Diss. Berlin 1983.

K. A. Eckhardt, Die Schenken zu Schweinsberg, in: Hess.Jb.LG 3, 1953, S.96-149.

W. A. Eckhardt, Zur Geschichte von Burg und Stadt Schweinsberg, in: Schweinsberg 650 Jahre Stadt, Marburg 1982, S.15-20.

K. Schenck zu Schweinsberg, Im Dienste glanzloser Kronen, Aus dem Leben des kurhessischen Staatsministers Ferdinand Schenck zu Schweinsberg (1765-1842) (VHKH 46,6), Marburg 2001.

E. H. Kenschke, Deutsches Adels-Lexikon, 8. Bd., Leipzig 1868, S. 137ff.

Findmittel

Arcinsys-Datenbank

Repertorium Schenck zu Schweinsberg - Loshausen, angelegt 1888, handschriftlich, 1 Heft (Signatur: R 2000).

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

178 Urkunden

Filmkopien

Die Urkunden sind als Mikrofiches verfügbar.

Benutzung

Die Urkunden werden im Original vorgelegt.