Garnisonsgericht Kassel
1821-1866
Ältere Militärgerichtssachen s. Bestände 4 h, 12 a und 15
s. unter Bestand 14 a
Die untere Militärgerichtsorganisation, d.h. die der Regiments-, Bataillons- und Garnisonsgerichte, hatte bereits im 17. und 18. Jahrhundert ihre Formierung gefunden und war im Militärdienstreglement festgelegt. In der Instruktion des Kriegskollegs von 1767 wurde der Zuständigkeitsbereich der unteren Militärgerichte genauer festgelegt und in der Militärstrafgerichtsordnung vom 21. März 1829 wurden diese Vorschriften den modernen Verhältnissen angepaßt. Durch verstärkte Besetzung wurden dabei die Garnisonsgerichte der Provinzialhauptstädte gegenüber den anderen unteren Militärgerichten hervorgehoben. Auch scheint eine gesetzlich nicht fundierte, praktisch aber gehandhabte Bevorzugung des Garnisonsgerichts Kassel stattgefunden zu haben.
Untersuchungs- und Verfahrensakten
Dülfer, Kurt: Gesamtübersicht über die Bestände des Staatsarchivs Marburg, Bd. II, Marburg 1950
Arcinsys-Datenbank
0,33 MM
Letzte Aktualisierung: 22.03.2022
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b626