Serie
Bezeichnung
Verwaltungsgerichte
Frankfurt a.M.
Zugänge 67/1989, 16/1995, 47/1998 u. 03/2020
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main wurde zum 1.4.1952 (GVBl. S. 3) errichtet. Die Dienstaufsicht führte zunächst der Ministerpräsident, die Aufsicht über die Verwaltung der Innenminister. Seit 28.9.1967 (GVBl. I S. 182) gehört die Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Geschäftsbereich des Justizministeriums. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main war als Nachfolger des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (s. Abt. 901) zunächst zuständig für die Städte Frankfurt, Offenbach und Hanau und die Kreise Gelnhausen, Hanau, Main-Taunus und Schlüchtern. Durch das Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung vom 6.2.1962 (GVBl. S. 13) fiel Offenbach in den Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts Darmstadt. Berufungsinstanz ist der Verwaltungsgerichtshof in Kassel (s. Abt. 632).
37,125 lfm Verfahrensakten 1974-1981
Geschäftsverteilungspläne (Digitale Objekte in DIMAG), 2014
Pressemitteilungen (Digitale Objekte in DIMAG), 2014
analoges Archivgut: unverzeichnet
Digitale Objekte: Arcinsys
50,20 lfm
Frankfurt
Wiesbaden
Schlüchtern
Gelnhausen
Hanau
Offenbach
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b5600