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HHStAW Bestand 757

Beschreibung

Serie

Bezeichnung

Staatsbauämter und Nachfolgebehörden

Identifikation (kurz)

Titel

Staatsbauamt Limburg

Laufzeit

1945-1954

Bestandsdaten

Aufsatz

Mit der Gründung des Landes (Groß-)Hessen erfolgte auf dessen gebiet die Neuordnung der staatlichen Bauverwaltung. Zum einen wurden die in den ehemaligen preußischen Regierungsbezirken Kassel und Wiesbaden bestehenden Staatshochbauämter in ihrem bestand übernommen (vgl. Vorgängerbehörden im Reg. Bez. Wiesbaden in Abt. 476). Im ehemaligen Volksstaat Hessen, dem späteren Reg.-Bez. Darmstadt, war während der Weimarer Zeit in den einzelnen Landkreisen jeweils ein staatliches Bauamt eingerichtet worden. So existierte zunächst in jedem der hessischen Landkreise ein staatliches Bauamt. Diese anfänglich 39 Staatsbauämter unterstanden als untere Instanz der Staatsbauverwaltung in der Mittelsstufe den Regierungspräsidenten in Darmstadt, Kassel und Wiesbaden – Abt. für Bauwesen – und in der obersten Verwaltungsebene dem hessischen Innenminister/Hauptabt. Wiederaufbau. Zwischen 1949 und 1951 wurde die Bauverwaltung zwischen dem Innenministerium und dem Finanzministerium aufgeteilt (StAnz. 1951 S. 386). Danach war der Minister des Innern für das allgemeine Bauwesen, Baurecht, Bauaufsicht und den sozialen Wohnungsbau zuständig. In den Kompetenzbereich des Finanzministeriums fielen der staatliche Hochbau und die Bundesbauten. Als Mittelinstanz im staatlichen Hochbau unterstand ihm die Oberfinanzdirektion mit der Landesbauabteilung. Auf der unteren Verwaltungsebene versah der Finanzminister die Dienst- und Fachaufsicht über die Staatsbauämter. 1950 bestanden im Regierungsbezirk Gießen/Wiesbaden die 13 Staatsbauämter Biedenkopf, Dillenburg, Wetzlar, Weilburg, Limburg, Usingen, Wiesbaden, Rüdesheim, Frankfurt am Main, Bad Homburg, Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern. Bis 1996 erfolgte eine Zentralisation der Staatsbauämter, die sich in zwei Phasen vollzog: die Zahl der Staatsbauämter wurde erstmals 1954 verringert, nachdem das Baurecht und die Bauaufsicht aus ihrem Aufgabenbereich entfallen waren. Im Zuge der allgemeinen hessischen Verwaltungsreform fand 1969 eine erneute Verringerung der Staatsbauämter statt. In den Zuständigkeitsbereich des Hessischen Hauptstaatsarchivs Wiesbaden fallen die Staatsbauämter Bad Homburg (Abt. 750), Dillenburg (Abt. 751), Frankfurt am Main (Abt. 752), Hanau (Abt. 753), Rüdesheim (Abt. 754), Weilburg (Abt. 755), Wiesbaden (Abt. 756), Limburg (Abt. 757) und Wetzlar (Abt. 758). Bis zur Verwaltungsreform im Jahr 1969 bestand der Aufgabenbereich der Staatsbauämter in der Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an Gebäuden des Landes und zivilen Bauten des Bundes außer der Bundesbahn und Bundespost. Nach Auflösung der Sonderbauämter wurde der Aufgabenbereich um die Bauangelegenheiten der Bundeswehr, der NATO und der Stationierungsstreitkräfte sowie die Unterhaltung von Landes- und Bundesbauten und die Mithilfe bei der staatlichen Vermögensverwaltung erweitert. Am 1. Januar 2004 wurden die Aufgaben der Landesbauabteilung der Oberfinanzdirektion sowie der Staatsbauämter in dem neu gegründeten Landesbetrieb „Hessisches Baumanagement“ (HBM) mit der Zentrale in Frankfurt am Main zusammengefasst. Ihm unterstellt sind fünf Regionalniederlassungen in Kassel (Nord), Gießen (Mitte), Wiesbaden (West), Darmstadt (Süd) und Frankfurt (Rhein-Main). Zu den Aufgaben des HBM gehören sowohl Neubaumaßnahmen als auch Bauunterhaltung.

Bestandsgeschichte

Zugang 1973

Geschichte des Bestandsbildners

Das Staatsbauamt Limburg/Lahn wurde mit Ablauf des 30. November 1954 aufgelöst. Seine Dienstgeschäfte im Landkreis Limburg gingen auf das Staatsbauamt Weilburg über.

Enthält

1 Akte betr. Holzschutzarbeiten am Limburger Dom, 1950

Literatur

siehe Seriendokument der Staatsbauämter!

Findmittel

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

0,13 lfm