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HHStAW Bestand 752

Beschreibung

Serie

Bezeichnung

Staatsbauämter und Nachfolgebehörden

Identifikation (kurz)

Titel

Staatsbauamt Frankfurt a.M.

Bestandsdaten

Aufsatz

Mit der Gründung des Landes (Groß-)Hessen erfolgte auf dessen Gebiet die Neuordnung der staatlichen Bauverwaltung. Zum einen wurden die in den ehemaligen preußischen Regierungsbezirken Kassel und Wiesbaden bestehenden Staatshochbauämter in ihrem Bestand übernommen (vgl. Vorgängerbehörden im Reg. Bez. Wiesbaden in Abt. 476). Im ehemaligen Volksstaat Hessen, dem späteren Reg.-Bez. Darmstadt, war während der Weimarer Zeit in den einzelnen Landkreisen jeweils ein staatliches Bauamt eingerichtet worden. So existierte zunächst in jedem der hessischen Landkreise ein staatliches Bauamt. Diese anfänglich 39 Staatsbauämter unterstanden als untere Instanz der Staatsbauverwaltung in der Mittelsstufe den Regierungspräsidenten in Darmstadt, Kassel und Wiesbaden – Abt. für Bauwesen – und in der obersten Verwaltungsebene dem hessischen Innenminister/Hauptabt. Wiederaufbau. Zwischen 1949 und 1951 wurde die Bauverwaltung zwischen dem Innenministerium und dem Finanzministerium aufgeteilt (StAnz. 1951 S. 386). Danach war der Minister des Innern für das allgemeine Bauwesen, Baurecht, Bauaufsicht und den sozialen Wohnungsbau zuständig. In den Kompetenzbereich des Finanzministeriums fielen der staatliche Hochbau und die Bundesbauten. Als Mittelinstanz im staatlichen Hochbau unterstand ihm die Oberfinanzdirektion mit der Landesbauabteilung. Auf der unteren Verwaltungsebene versah der Finanzminister die Dienst- und Fachaufsicht über die Staatsbauämter. 1950 bestanden im Regierungsbezirk Gießen/Wiesbaden die 13 Staatsbauämter Biedenkopf, Dillenburg, Wetzlar, Weilburg, Limburg, Usingen, Wiesbaden, Rüdesheim, Frankfurt am Main, Bad Homburg, Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern. Bis 1996 erfolgte eine Zentralisation der Staatsbauämter, die sich in zwei Phasen vollzog: die Zahl der Staatsbauämter wurde erstmals 1954 verringert, nachdem das Baurecht und die Bauaufsicht aus ihrem Aufgabenbereich entfallen waren. Im Zuge der allgemeinen hessischen Verwaltungsreform fand 1969 eine erneute Verringerung der Staatsbauämter statt. In den Zuständigkeitsbereich des Hessischen Hauptstaatsarchivs Wiesbaden fallen die Staatsbauämter Bad Homburg (Abt. 750), Dillenburg (Abt. 751), Frankfurt am Main (Abt. 752), Hanau (Abt. 753), Rüdesheim (Abt. 754), Weilburg (Abt. 755), Wiesbaden (Abt. 756), Limburg (Abt. 757) und Wetzlar (Abt. 758). Bis zur Verwaltungsreform im Jahr 1969 bestand der Aufgabenbereich der Staatsbauämter in der Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an Gebäuden des Landes und zivilen Bauten des Bundes außer der Bundesbahn und Bundespost. Nach Auflösung der Sonderbauämter wurde der Aufgabenbereich um die Bauangelegenheiten der Bundeswehr, der NATO und der Stationierungsstreitkräfte sowie die Unterhaltung von Landes- und Bundesbauten und die Mithilfe bei der staatlichen Vermögensverwaltung erweitert. Am 1. Januar 2004 wurden die Aufgaben der Landesbauabteilung der Oberfinanzdirektion sowie der Staatsbauämter in dem neu gegründeten Landesbetrieb „Hessisches Baumanagement“ (HBM) mit der Zentrale in Frankfurt am Main zusammengefasst. Ihm unterstellt sind fünf Regionalniederlassungen in Kassel (Nord), Gießen (Mitte), Wiesbaden (West), Darmstadt (Süd) und Frankfurt (Rhein-Main). Zu den Aufgaben des HBM gehören sowohl Neubaumaßnahmen als auch Bauunterhaltung.

Geschichte des Bestandsbildners

Bis zur Organisationsreform der staatlichen Bauverwaltung im Jahre 1969 war das Staatsbauamt Frankfurt am Main allein für die Hochbauten in der Stadt Frankfurt am Main zuständig. Im Februar dieses Jahres fielen ihm die Aufgaben des früheren Sonderbauamts Wiesbaden im Obertaunuskreis und auf dem Militärflughafen Rhein-Main zu (StAnz. 1969 S. 491). Die militärischen Bauaufgaben des Bundes im Obertaunuskreis gab das Staatsbauamt Frankfurt am Main im September 1969 an das Staatsbauamt Friedberg b (StAnz. 1969 S. 1751). Bereits im Juli 1969 hatte das Staatsbauamt Frankfurt am Main vom Sonderbauamt Darmstadt die militärischen Bauaufgaben des Bundes in der Stadt Offenbach und im Landkreis Offenbach übernommen (StAnz.1969 S. 1357). Zu Ende des Jahres 1969 war das Staatsbauamt Frankfurt am Main dann von einer umfassenden Neugliederung betroffen. Nach der Auflösung des Sonderbauamtes Frankfurt am Main, der Staatlichen Neubauleitung Frankfurt am Main, des Staatsbauamtes Offenbach und des Staatsbauamtes Hanau mit Ablauf des Dezember 1969 wurde der Aufgabenbereich dieser unteren Landesbehörde neu zugeschnitten. Vom 1. Januar 1970 an nahm das Staatsbauamt Frankfurt am Main die Bauaufgaben des Landes und des Bundes in der Stadt Frankfurt am Main (ausgenommen der Bauaufgaben der Universität), in der Stadt und im Landkreis Offenbach, in der Stadt und im Landkreis Hanau sowie im Landkreis Gelnhausen wahr (StAnz. 1970 S. 35). Die Bauleitungen des Staatsbauamtes Frankfurt am Main in Offenbach und Hanau, die vor allem zur Weiterführung der laufenden Baumaßnahmen eingerichtet worden waren, existierten als Außenstelle bis in die achtziger Jahre hinein. In Anpassung an die neuen Gemeinde- und Kreisgrenzen erstreckte sich die örtliche Zuständigkeit des Staatsbauamtes Frankfurt am Main seit dem 1. Juli 1980 auf die Städte Frankfurt und Offenbach, auf den Main-Kinzig-Kreis und den Landkreis Offenbach (StAnz. 1980 S. 1207). Per Erlass vom 22. März 1984 ordnete der hessische Finanzminister eine gemeinsame Neugliederung sowohl des Staatsbauamtes wie auch des Hochschulbauamtes in Frankfurt am Main an (StAnz. 1984 S. 739). Das vormalige Staatsbauamt Frankfurt am Main firmierte nun unter der Bezeichnung 'Staatsbauamt Frankfurt am Main I' mit einem geänderten Zuständigkeitsbereich: Bauaufgaben des Bundes und des Landes in den Städten Frankfurt und Offenbach und im Landkreis Offenbach. Das ehemalige Hochschulbauamt wandelte sich zum Staatsbauamt Frankfurt am Main II mit der Verantwortlichkeit für die Bauten der Hochschulregion Frankfurt am Main und den Bauaufgaben des Bundes und des Landes im Main-Kinzig-Kreis. Im Jahre 1990 verlagerte sich schließlich die Zuständigkeit des Staatsbauamtes Frankfurt am Main I für den Stadt- und Landkreis Offenbach auf das Staatsbauamt Friedberg (StAnz. 1990 S. 1958).

Literatur

siehe Seriendokument der Staatsbauämter!

Findmittel

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

1,63 lfm