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HHStAW Bestand 686

Beschreibung

Serie

Bezeichnung

Finanzämter

Identifikation (kurz)

Titel

Wiesbaden II

Laufzeit

[1984-2011]

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Zugänge 53/2015, 67/2016, 46/2017, 56/2018

Geschichte des Bestandsbildners

Mit Einführung der Reichsfinanzverwaltung wird 1919 ein Finanzamt für Wiesbaden in der Herrngartenstraße errichtet. Es ist zuständig für den gesamten Stadtkreis. 1954 wird wegen Raumnot ein zweites Dienstgebäude in der Mainzer Straße für die Finanzverwaltung errichtet und der Wiesbadener Finanzamtsbezirk zweigeteilt. In der Herrngartenstraße bleibt das Finanzamt Wiesbaden-Innenstadt, das für alle Steuerpflichtigen im eigentlichen Stadtkern zuständig ist. In der Mainzer Straße wurde das Finanzamt Wiesbaden-Außenbezirk untergebracht, das außer für die Außenbezirke der Stadt auch für sämtliche Vororte zuständig war.
1957 wird durch den Beginn der Automation mit Einführung des Lochkartenverfahrens die Zuständigkeit nach Alphabet neu geordnet. Das Finanzamt Wiesbaden-Herrngartenstraße (vormals Wiesbaden-Innenstadt) ist für alle Steuerpflichtigen der Anfangsbuchstaben A - Q zuständig, das Finanzamt Mainzer Straße (vormals Wiesbaden-Außenbezirk) für die Steuerpflichtigen mit den Anfangsbuchstaben R - Z. Darüber hinaus wurde das Finanzamt Wiesbaden Herrngartenstraße zentral zuständig für Bewertung, die Körperschaften, die Betriebsprüfung und bis 1986 auch für die Bußgeld- und Strafsachenstelle. Die Zuständigkeit für Körperschaften und die Prüfung von Großbetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben erstreckte sich auf benachbarte Finanzamtsbezirke. Das Finanzamt Wiesbaden-Mainzer Straße erhielt die zentrale Zuständigkeit für die Finanzkasse, Stundungs- und Vollstreckungsangelegenheiten, KfZ-Steuer, Beförderungssteuer, Erbschaftssteuer und Grunderwerbsteuer und übernahm außerdem die Steuerfahndungsstelle, die Liegenschaftsstelle sowie die Ausbildung der Steuer- und Finanzanwärter.
1976 beziehen beide Wiesbadener Finanzämter das neue Dienstgebäude auf dem Schiersteiner Berg. Das Finanzamt Herrngartenstraße trägt von da ab die Bezeichnung Finanzamt Wiesbaden I mit der Zuständigkeit für Steuerpflichtige der Buchstaben A - N, das Finanzamt Mainzer Straße heißt jetzt Finanzamt Wiesbaden II mit der Zuständigkeit für Steuerpflichtige der Buchstaben O - Z.
2004 erhält das Finanzamt Wiebaden II zusätzlich die Zuständigkeit für Fahndung und Strafsachen im Bezirk des Finanzamts Bad Homburg.

Enthält

Amtsübersichten

Literatur

siehe Serienbeschreibung 'Finanzämter'

Findmittel

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

2,00 lfm