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HHStAW Bestand 677

Beschreibung

Serie

Bezeichnung

Finanzämter

Identifikation (kurz)

Titel

Frankfurt a.M. II, Taunustor

Laufzeit

1924-2011

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

[Zugänge 120/1987 ff. bis 2017]

Geschichte des Bestandsbildners

Am 2. Dezember 1921 wurden die 1872 auf den ehemaligen Wallanlagen errichteten Gebäude Neue Mainzer Str. 43 und 45 (jetzt: Taunustor 2-4) von der Polytechnischen Gesellschaft e.V. für 3.000.000 Mark erworben. Im Gebäude Nr. 45 befanden sich die Veranlagungsbezirke, in Nr. 43 die Finanzkasse Außenbezirk und West. 1930 wurde in der Moltke Allee 22-24 (jetzt: Hamburger Allee) eine Liegenschaft für die Unterbringung des Finanzamts West gekauft. Die Gebäude in der Neuen Mainzer Straße wurden jetzt umgebaut: Beide Häuser erhielten einen Haupteingang mit Vorhalle und Auskunftsbereich. Im Erdgeschoß Nr. 43 wurde die Kassenhalle für die Finanzkasse Außenbezirk eingerichtet. Zwischen Nr. 43 und Nr. 45 wurden in den oberen Geschossen Verbindungsgänge eingebaut, so dass beide Häuser von nun an einen einzigen Gebäudetrakt bildeten.
1943/44 wurde das Dienstgebäude zu 70% zerstört, so dass die einzelnen Dienststellen in den Dienstgebäuden der FÄ Ost (Stiftstr.9-17), West (Moltke Allee 22-24), Börse (Steinweg 9, Hochstr. 18 und Rüsterstr. 15) untergebracht wurden. Die Schäden wurden notdürftig behoben, so dass am 1. April 1945 der Dienstbetrieb im Dienstgebäude Neue Mainzer Str. 43-45 wieder aufgenommen werden konnte. Nachdem mehrfach die Decke eingestürzt war und die Beamten nur unter Lebensgefahr ihren Dienst versehen konnten, wurde 1949 der Wiederaufbau es landeseigenen Dienstgebäudes begonnen, der sich in 3 Bauabschnitten vollzog Der Haupteingang wurde dabei zum Taunustor 2-4 verlegt. 1976/77 wurde das Gebäude weiter ausgebaut und das Dach erneuert.
1990 wurde die Liegenschaft vom Land Hessen an die Stadt Frankfurt/Main veräußert, die sie am 20. März 1991 an die Firma Jowa Japan-Center GmbH&Co. für 121 Mio DM verkaufte. Am 1. Juli 1993 änderte sich die Bezeichnung des Amts in FA Frankfurt am Main II (Zuständigkeitsverordnung v. 1. Juni 1993, BStBl 1993 I 541). Im Rahmen des Umzugs in das neue Behördenzentrum Gutleutstr. 112-116 am 1. Juli 1993 wurde das Dienstgebäude Taunustor/Neue Mainzer Straße im Dezember 1993 abgerissen.
Das FA Frankfurt II ist zuständig für die Steuerfestsetzung für natürliche Personen und Personenvereinigungen (Namen mit den Anfangsbuchstaben A - G) und die Amtsbetriebsprüfung für natürliche Personen, Personenvereinigungen (Namen mit den Anfangsbuchstaben A - G). Darüber hinaus fungiert es als Vollstreckungsstelle für das Stadtgebiet.
Die Zuständigkeit erstreckt sich - soweit nicht anders angegeben - in räumlicher Hinsicht auf die Steuerpflichtigen im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main ohne die Stadtteile Griesheim, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim (Stand September 2007).
Im Dezember 2002 ist im Eingangsbereich des Finanzamts Frankfurt / Main I und II eine Finanzservicestelle (FIS) eingerichtet worden.

Enthält

Amtsübersichten, Vermögensabgabeakten, Steuerakten (Reichsflucht), siehe auch Abt. 3032 (Die fiskalische Ausplünderung der Juden 1933-1945 in Hessen)

Findmittel

Ablieferungslisten

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

12,75 lfm

Benutzung

aus rechtlichen Gründen eingeschränkt.