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HStAD Bestand G 19 B

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Großherzogliches Impfinstitut

Laufzeit

1877-1945

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Die Anschlussüberlieferung des Medizinaluntersuchungsamts Darmstadt findet sich im Bestand H 50.

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Auf die Verordnung des Großherzogs vom 6. August 1807 ( E 3 A Nr. 1/53) hin wurden drei Impfanstalten zur unentgeltlichen Impfung der Bevölkerung mit Schutzpocken und zur Abgabe von Impfstoff errichtet. Neben den Anstalten in Arnsberg für das Herzogtum Westfalen und in Gießen für Oberhessen nahm in Darmstadt ein Impfinstitut für Starkenburg seine Arbeit auf. Die Fachaufsicht lag bei den Medizinalkollegien der jeweiligen Provinzen, die höhere Aufsicht bei den Regierungen und die Oberaufsicht beim Geheimen Ministerium. Mit dem Reichsimpfgesetz vom 8.4.1874 (Reichsgesetzblatt 1874 Nr.996) gingen die Aufgaben auf staatliche Impfinstitute über, wobei das Institut für das Großherzogtum in Darmstadt verblieb. Eine detaillierte Zusammenfassung der Aufgaben findet sich in der 'Bekanntmachung die Ausführung des Impfgesetzes für das Deutsche Reich vom 8. April 1874, hier die Einrichtung und den Betrieb der staatlichen Anstalten zur Gewinnung von Tierlymphe betreffend' vom 30.12.1899 (Regierungsblatt 1900 Nr.13, S.105). Bis 1945 hatte das Landesimpfinstitut Bestand und ging dann als Unterabteilung im Medizinaluntersuchungsamt Darmstadt auf, mit dessen Überlieferung auch der vorliegende Bestand übernommen wurde.

Enthält

Den Schwerpunkt der Überlieferung bilden die Jahresberichte des Instituts mit vor allem technischen Angaben zur Impfung. Die übrigen Unterlagen, die nur unvollständige Restbestände darstellen, erlauben auf Grund ihrer geringen Aussagekraft nur wenige Rückschlüsse auf die Arbeit der Behörde.

Findmittel

Online-Datenbank Arcinsys (aktuellster Stand)

PDF-Findbuch (Stand 2007)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

0,5 m