Serie
Bezeichnung
Steuer- und Kreiskassen
Kreiskasse Montabaur
Die Kreiskassen waren die für einen oder - seltener - mehrere Kreise bestellten Spezialkassen zur Verwaltung der direkten Steuern. Ihnen waren nach Bedarf auch die Kassengeschäfte anderer staatlicher Verwaltungszweige übertragen. Sie wurden begründet, als mit dem 1.4.1895 die Elementarerhebung der Einkommens- und Ergänzungssteuer auf die Gemeinden überging. Ihre Vorgänger waren die Steuerkassen, die unter Auflösung der Rezepturen (Abt. 250) durch Verordnung vom 3.9.1868 (Beilage zum Intelligenzblatt von Nassau S. 411 ff.) für ein oder mehrere Ämter errichtet wurden, nachdem durch Verordnung vom 11.5.1867 (PrGSlg. S. 593 ff.) im Regierungsbezirk Wiesbaden die preußische Gesetzgebung in Betreff der direkten Steuern eingeführt worden war. Die Steuerkassen besorgten noch die gesamte Elementarerhebung der direkten Steuern für den Staat.
Zugang 1914
Die Verzeichnung des Bestandes im HHStAW wurde in den Jahren 2011 bis 2014 im Rahmen eines DFG-Förderprojekts aus Eigenmitteln retrokonvertiert.
Die Kreiskasse Montabaur, in der die Steuerkassen Montabaur, Selters und Wallmerod aufgingen, war für den Unterwesterwaldkreis und den früheren Amtsbezirk Wallmerod des Kreises Westerburg zuständig.
4 Akten: direkte Steuern
Repertorium von G. Schmidt
Online-Datenbank (Arcinsys)
0,12 lfm (Nr. 1-4)
G. Schmidt
Montabaur
Selters:Ww.
Wallmerod
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b5290