Serie
Bezeichnung
Steuer- und Kreiskassen
Kreiskasse Frankfurt a.M.
Die Kreiskassen waren die für einen oder - seltener - mehrere Kreise bestellten Spezialkassen zur Verwaltung der direkten Steuern. Ihnen waren nach Bedarf auch die Kassengeschäfte anderer staatlicher Verwaltungszweige übertragen. Sie wurden begründet, als mit dem 1.4.1895 die Elementarerhebung der Einkommens- und Ergänzungssteuer auf die Gemeinden überging. Ihre Vorgänger waren die Steuerkassen, die unter Auflösung der Rezepturen (Abt. 250) durch Verordnung vom 3.9.1868 (Beilage zum Intelligenzblatt von Nassau S. 411 ff.) für ein oder mehrere Ämter errichtet wurden, nachdem durch Verordnung vom 11.5.1867 (PrGSlg. S. 593 ff.) im Regierungsbezirk Wiesbaden die preußische Gesetzgebung in Betreff der direkten Steuern eingeführt worden war. Die Steuerkassen besorgten noch die gesamte Elementarerhebung der direkten Steuern für den Staat.
Zugänge 1905 und 1907
Die Verzeichnung des Bestandes im HHStAW wurde in den Jahren 2011 bis 2014 im Rahmen eines DFG-Förderprojekts aus Eigenmitteln retrokonvertiert.
Die Kreiskassen Frankfurt I und II waren für den Stadtkreis Frankfurt und zuletzt auch für den Kreis Höchst zuständig.
Akten: Rechnungslegung über die für 1867 geleisteten Vorschusszahlungen, mit Korrespondenzen über die Auseinandersetzungen mit der Stadt Frankfurt (1867-1870); Rechnungen über die Fonds des Appellationsgerichts, des Stadtgerichts und sonstiger Gerichtsbehörden erster Instanz in Frankfurt (1873-1877); Abrechnungen über die Einkommensteuer (1891-1895); Etats und Rechnungen von den direkten Steuern (1891-1895)
Repertorium von G. Schmidt
Online-Datenbank (Arcinsys)
0,75 lfm (Nr. 1-15)
G. Schmidt
Frankfurt
Höchst
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b5284