Serie
Bezeichnung
Gerichte im Kreis Wetzlar
Stadtgericht Wetzlar
Bei der Verzeichnung der Abt. 248 in den Jahren 1978/79 wurde die Abteilung aus Ablieferungen des Staatsarchivs Koblenz 1936 und des Amtsgerichts Wetzlar 1964 neu gebildet.
Die Stadt Wetzlar fiel 1815 an Preußen. Das dortige Stadtgericht bildete fortan erste Instanz für Rechtsangelegenheiten Privilegierter und Nichtprivilegierter in allen Zivil- und Strafsachen und in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 1849 wurde es dem Kreisgericht Wetzlar zugewiesen.
Akten 1803-1847: überwiegend Freiwillige Gerichtsbarkeit und Zivilprozesse
Friedrich Kilian Abicht: Der Kreis Wetzlar. Historisch, statistisch und topographisch dargestellt. Bd. 1-3. Wetzlar 1836-1837.
Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz. Bonn 1919 (Publikationen der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde 35), S. 423 f.
Repertorium von Hellmuth Gensicke, 1979
Online-Datenbank (Arcinsys)
1,38 lfm (Nr. 1-54)
Hellmuth Gensicke
Wetzlar
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b5276