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HHStAW Bestand 255/2

Beschreibung

Serie

Bezeichnung

Oberforstämter

Identifikation (kurz)

Titel

Oberforstamt Geisenheim

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Das Oberforstamt Geisenheim enthält außer den Akten aus dem Zeitraum der Neuorganisation von 1816 bis ca. 1867 auch noch Vorakten der früheren kurmainzischen Forst-meisterei Geisenheim mit den Rheingauer Oberförstereien sowie der hessen-darmstädtischen Oberförsterei Braubach, die bis 1709 zurückgehen. Für die Vorperiode sind auch die Forstakten der Abteilung 108 (Rheingau) hinzuzuziehen. Über die Registraturverhältnisse im Oberforstamt Geisenheim lässt sich nur sagen, dass sich auf den Aktendeckeln zusätzlich zum Aktenbetreff die Einteilung in Faszikel mit (Zählung in arabischen Ziffern) und in Fächer (Zählung mit römischen Ziffern) befindet. Außerdem werden die Akten in der linken oberen Ecke mit arabischen Ziffern durchnummeriert, was höchstwahrscheinlich aber erst im Archiv entstanden ist, da sich diese Zählung auch auf Akten befindet, die erst im Archiv zusammengeführt worden sind. Die einzelnen Schriftstücke enthalten den Präsentatum-Vermerk und die Journalisierung im oberen Abschnitt. Bemerkenswert beim Oberforstamt Geisenheim ist, daß fast jede Akte über einen Rotulus verfügt, der entweder als gesondertes Blatt die erste Seite der Akte bildet oder auf dem Aktendeckel steht.

Geschichte des Bestandsbildners

Gemäß dem Forstorganisationsedikt war das Oberforstamt Idstein zuständig für die Oberförstereien Eberbach, Kammerforst, Kaub, Reichenbach, Springen, Stephanshausen und Weißenthurm. Die zu den Oberförstereien Eberbach, Kammerforst, Stephanshausen und Weißenthurm gehörigen Ortschaften waren bis 1803 im Besitz von Kurmainz und kamen erst im Zuge der Säkularisation als Entschädigung für die abgegebenen linksrheinischen Gebiete an Nassau-Usingen. Ähnlich verhält es sich mit dem kurpfälzer Amt Kaub, das ebenfalls als Entschädigung an Nassau-Usingen gelangte. Die ehemals hessischen Gebiete der Niedergrafschaft Katzenelnbogen, die später die Oberförsterei Reichenberg und Springen bildeten, wurden erst im Oktober 1816 durch Preußen an Nassau abgetreten. Die kurmainzischen und kurpfälzischen Gebiete wurden in die schon bestehende Forstverwaltung von Nassau-Usingen integriert und ihre vorherige Verwaltungseinteilung aufgehoben. Erst durch das schon erwähnte Forstorganisationsedikt von 1816 wurde die Forstverwaltung neu strukturiert. Schon im Jahr 1821 traten erste Veränderungen ein. Aufgrund der Regierungsverordnung vom 7. Februar 1821 wurde die zum Oberforstamt Nastätten gehörige Oberförsterei Kamp aufgelöst und deren Schutzbezirke auf die umliegenden Oberförstereien verteilt. Infolgedessen erhielt die Oberförsterei Reichenberg zusätzlich die Schutzbezirke Läutert, Dahlheim, Kestert, Ehrental, Wellmich und Prath. Im Jahre 1824 wurde das Oberforstamt Geisenheim in seiner Zusammensetzung verändert. Gemäß der Regierungsverordnung vom 7. Januar 1824 wurde die Oberförsterei Stephanshausen aufgehoben. Nach der erfolgten Aufteilung des Rheingauer Hinterlandswaldes und Adelswaldes, für die die Oberförsterei Stephanshausen zuständig war, war diese geographisch ungünstig geschnitten und wurde infolgedessen aufgelöst. Schon im Jahre 1818 wurde durch den zuständigen Oberforstbeamten Dem darüber ein Gutachten verfasst. Jedoch erst im Zuge der Neubesetzung der Oberforstbeamtenstelle in Geisenheim durch den vorherigen Oberförster von Stephanshausen, Georg Heinrich Genth, im Jahre 1823 ist die Umgestaltung der Rheingauer Oberförstereien wieder ins Auge gefasst worden. Durch die Auflösung der Oberförsterei Stephanshausen änderte sich auch die Zustän digkeit der Oberförstereien Eberbach, Springen und Weißenthurm und die Oberförsterei Oestrich wurde neu gebildet. Die Oberförsterei Eberbach erhielt die Gemarkungen von Neudorf und Niederwalluf und gab die Gemarkung von Hallgarten ab. Springen wurden die Gemarkungen von Ober- und Niedergladbach zugeteilt. Zu der Oberförsterei Weißenthurm gehörten zusätzlich die Gemarkungen von Johannisberg und Stephanshausen. Die neue Oberförsterei Oestrich bestand aus Winkel, Oestrich, Mittelheim und Hallgar- ten. In dieser Zusammensetzung blieb das Oberforstamt Geisenheim bis Anfang der 1850er Jahre bestehen bis die schon erwähnte Ministerialverordnung vom 24. Januar 1852 zur Aufhebung des Oberforstamtes Geisenheim führte. Schon nach dem Ableben des Oberforstbeamten Friedrich Ludwig von Schwarzenau im Jahre 1847 war die Stelle nicht mehr besetzt worden. Im Jahre 1852 wurde das Oberforstamt endgültig aufgelöst. Die Akten des Oberforstamtes Geisenheim wurden an die angrenzenden Oberforstämter verteilt. Die Oberförstereien Kaub und Reichenbach wurden dem Oberforstamt Nastätten zugeschlagen. Die Oberförstereien Elville (1836 aus der Oberförsterei Eberbach entstanden), Kammerforst, Oestrich und Weißenthurm wurden dem Oberforstamt Nastätten zugesprochen. Die Oberförsterei Springen wurde zwischen den Oberforstämtern Nastätten und Wiesbaden aufgeteilt.
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Oberforstbeamte des Oberforstamtes Geisenheim:
1817-1816 Carl Dem
1818-1829 Ludwig Freiherr von Nauendorff
1820-1823 provisorische Geschäftsführung durch den Oberförster Forstmeister Georg Heinrich Genth
1824-1847 Friedrich Ludwig von Schwarzenau
1848-1852 Stelle des Oberforstbeamten nicht besetzt

Enthält

Akten: zum großen Teil Vorakten der Rheingauer Forstverwaltung (ab Anfang 18. Jh.), Teilung des Rheingauer Markwaldes (Anfang 19. Jh.), Jagd und Fischerei im Rheingau

Findmittel

Repertorium, um 1850; mit Nachträgen von Schubert, 1933

Repertorium von Anja Heinrich, 2000

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

7,75 lfm (Nr. 1-233)

Bearbeiter

Anja Heinrich, 2000

Deskriptoren

Eberbach

Kammerforst

Kaub

Reichenberg

Springen

Stephanshausen

Weißenturm (?)

Rheingau

Oestrich

Geisenheim

Nastätten

Eltville

Wiesbaden