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HHStAW Bestand 216/1

Beschreibung

Serie

Bezeichnung

Landesbank

Identifikation (kurz)

Titel

Landesbank

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Zugang 14/1903.

Geschichte des Bestandsbildners

Grundlage der Errichtung der Landesbank war die bereits im Januar 1840 geschaffene Landeskreditkasse. Die am 22. Januar 1840 durch Herzog Adolf von Nassau gegründete Landeskreditkasse nahm ihren Geschäftsbetrieb am 1. April 1840 auf. Die Hauptaufgaben bestanden daher in der Gewährung von Gemeindekrediten, der Ablösung von älteren, höher verzinslichen Reallasten (insbesondere Zehnten), der Gewährung von Hypothekendarlehen und der Gewährung von Personalkrediten an Gewerbetreibende und Industrielle sowie später die Kreditgewährung an den Staat. Die Landeskreditkasse war gleichzeitig Staatsbank, Hypothekenbank, Pfandbriefinstitut, Hinterlegungsstelle für Mündel- und Staatsgelder und Sparkasse. Allerdings war das Betriebskapital mit 3,5 Millionen Gulden zu gering; weitere Unterstützung vom Staat war nicht zu erwarten.
Nach dem Gesetz vom 22. Januar 1840 zur Errichtung einer Landeskreditkasse wurden der Bank die Rechte einer 'moralischen Person' und das Vorrecht des Fiskus zugesprochen. Der Geschäftsbezirk sollte lediglich das Herzogtum Nassau sein, der Gewinn aus dem Geschäftsverkehr war Eigentum des Landes. Die Landeskreditkassen-Direktion war dem Staatsministerium untergeordnet und den übrigen Zentralbehörden gleichgestellt. Die Direktion bestand aus dem Direktor und zwei stimmberechtigten Mitgliedern. Die Bank hatte keine eigene Kassenführung, sämtliche Einnahmen und Ausgaben wurden durch die in ganz Nassau verteilten 28 Rezepturen bzw. durch die Staatskasse verwaltet.
Gründung der Nassauischen Landesbank: Um die gegen Mitte des 19. Jahrhunderts immer weiter zunehmende wirtschaftliche Krise des Staates zu beheben, wurde die Einrichtung einer Landeshypothekenbank zur Unterstützung des Handels und der Industrie vorgeschlagen, die per Gesetz am 16. Februar 1849 als 'Nassauischen Landesbank' gegründet wurde. Die Bestimmungen der Landeskreditkasse wurden im wesentlichen übernommen - die Verwaltung der Bank erfolgte durch die 'Direktion der Landesbank', die dem Staatsministerium unterstellt und den anderen Landesbehörden gleichgestellt war. Allerdings stellten sich das Fehlen eines größeren Eigenkapitals, das Fehlen einer eigenen Kassenverwaltung und die Kreditinanspruchnahme durch den Staat immer mehr als gravierende Mängel der Nassauischen Landesbank heraus, die bis zur Annexion des Herzogtums Nassau durch Preußen nicht mehr behoben wurden.
Aufgrund der Proteste der Bevölkerung entschied sich das Königreich Preußen für die Fortführung der Bank, allerdings in veränderter Form. Mit Gesetz vom 25. Dezember 1869 über die Änderung des Landesbankgesetzes vom 16. Februar 1849 wurde die Landesbank wurde in zwei Institute aufgeteilt, und zwar in die Nassauische Landesbank und in die Nassauische Sparkasse. Zentralbehörde dieser beiden Institute wurde ab 1. Januar 1870 der durch königliche Verordnung vom 26. September 1867 im Regierungsbezirk Wiesbaden unter Ausschluss des Stadtkreises Frankfurt a.M. errichtete Kommunalständische Verband. Als Geschäftsbereich diente beiden Anstalten der Regierungsbezirk Wiesbaden. Sie wurden unter Aufsicht des Kommunal-Landtages verwaltet und bekamen als Betriebsmittel beide je 1 Millionen Taler. Die Aufgaben der Nassauischen Landesbank blieben weitestgehend bestehen. Es wurde lediglich das Sparkassengeschäft ausgegliedert, für das jetzt die Nassauische Sparkasse als gleichwertiges Institut zuständig ist. Die Aufsicht des Staates lag beim Oberpräsidenten, in besonderen Fällen auch beim Innenminister. Das Gesetz blieb über Jahrzehnte hindurch fast unverändert.
Bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges war es der Nassauischen Landesbank gelungen, zu einer für die Wirtschaft sehr wichtigen Bankanstalt und zur zweitgrößten öffentlichen Sparkasse Deutschlands zu wachsen. Es existierten 28 Landesbankstellen und 175 Sammelstellen, daneben bestanden 102 Schuldsparkassen. Bei Ausbruch des Krieges war die erste Sorge natürlich die Herbeischaffung flüssiger Mittel. Doch mit dem Einmarsch der französischen Truppen 1918 in Wiesbaden begann eine Zeit der ständig wechselnden Verordnungen. Als 1923 die Ruhrbesetzung die vollständige Entwertung der Mark einleitete und es damit zum Börsenkrach kam, musste die Nassauische Landesbank nach ihrer in den letzten 80 Jahren geleisteten Aufbauarbeit neu beginnen. Doch die stabile Währung des Jahres 1924 schuf endlich wieder eine Grundlage zu einem langsamen Wiederaufbau. Ende November 1935 hatte die Landesbank bereits wieder den Einlagenbestand bei Kriegsausbruch erreicht. In den kommenden Jahren sollte die Landesbank ihre Stellung weiter verbessern, bis der Zweite Weltkrieg die Entwicklung erneut unterbrach. Nach 1945 trat das neu gegründete Land Hessen als Gewährträger der Landesbank ein. Die Aufsicht übernahm der für die oberste Sparkassenaufsicht zuständige hessische Minister. 1953 erfolgte die vollständige vermögensrechtliche und organmäßige Trennung von der Nassauischen Landesbank und der Nassauischen Sparkasse.
Die Nassauische Landesbank wurde mit der 1940 gegründeten Hessischen Landesbank Darmstadt und der 1832 gegründeten Landeskreditkasse 1953 zur Hessischen Landesbank vereint, die seit 1991 als Landesbank Hessen-Thüringen fungiert. Die Nassauische Sparkasse stand bis 1991 weiterhin unter der Aufsicht des Landes Hessen. Sie ging damals in den Sparkassen-Zweckverband Nassau über und ist heute mit 172 Geschäftsstellen und 134 Nebenstellen die viertgrößte öffentliche Sparkasse Deutschlands.

Enthält

Generalakten über Darlehen 1841-1893

Literatur

Franz Lerner: Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Nassauer Raumes 1816-1964, hrsg. von der Nassauischen Sparkasse, Wiesbaden 1965.

Geld im Herzogtum Nassau 1806-1866. Eine Ausstellung der Nassauischen Sparkasse, bearb. von Winfried Schüler, Wiesbaden 1978.

Findmittel

Repertorium von Wagner (hs.)

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

0,88 lfm (Nr. 1a-5)