Serie
Bezeichnung
Schulsachen
Handwerksschulen
1816-1887
Durch die Zunftordnung von 1816 wurde in einer Reihe von Städten die Einrichtung von Handwerksschulen verordnet. Während im allgemeinen ein Kollegium unter der Leitung des örtlichen Oberzunftmeisters zuständig war, wurde für die Provinzhauptstädte und Rinteln ein um staatliche Beamte ergänztes Kollegium installiert. Die Zunftordnung setzte das Vorsteheramt als leitende Behörde für alle übrigen Handwerksschulen fest. 1839 wurden die Handwerksschulen den jeweiligen Regierungen unterstellt, so daß dem Vorsteheramt als zentraler Zuständigkeit nur die technische Beratung der Regierungen und die Verwaltung der Handwerksschulkasse verblieb. Es wurde erst in preußischer Zeit aufgelöst.
Einrichtung der Handwerksschulen und Aufsicht über diese, Rechnungs- und Kassenwesen der Handwerksschulkasse
Ablieferungsverzeichnisse 22 b Verz. 1
0,25 m unverzeichnet
2,25 m
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