Serie
Bezeichnung
Kirchensachen
Obervorsteher der Samthospitäler
1575-1854
Siehe Bestandsserie 22 a. 22 a 12 entstammt überwiegend der aufgelösten Schlagwortrepositur der alten Regierung Kassel (Bestand 17 a alt).
Aus dem sakularisierten Kirchengut wurden die Klöster Haina, Merxhausen, Hofheim und Gronau ausgeschieden und durch Landgraf Philipp zur Aufnahme Gebrechlicher und Geisteskranker bestimmt. Die Aufsicht über diese Hospitäler wurde einem besonderen Obervorsteher übertragen. Seit der Landesteilung 1567 wurden die Hospitäler als Samtbesitz verwaltet und der Obervorsteher von allen regierenden hessischen Linien gemeinsam bestimmt. 1821 wurden die in Hessen-Kassel bzw. Kurhessen gelegenen Hospitäler Haina und Merxhausen dem Innenministerium unterstellt.
Überlieferungsrest (?) des Archivs des Obervorsteher der hessischen Samthospitäler
Arcinsys-Datenbank
0,75 MM
Letzte Aktualisierung: 25.04.2018
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b5171