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HStAM Bestand 275 Wildungen

Beschreibung

Serie

Bezeichnung

Amtsgerichte (bis 1968)

Identifikation (kurz)

Titel

Amtsgericht Wildungen

Laufzeit

(1742-), 1850-ca. 1945

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Bestand 141 h Amtsgericht (Nieder-)Wildungen

Bestand Protokolle (für Kontrakten-, Hypotheken- und Vormundschaftsbücher)

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Die Akten der Akzession 1975/27 wurden nach mehrfacher Korrespondenz zwischen dem Amtsgericht und dem Staatsarchiv zwischen 1962 und 1973 am 15. April 1975 vom Staatsarchiv übernommen. In einem kurzen Anschreiben des Amtsgerichts vom 28. August 1973 wurden dem Staatsarchiv „Verwaltungsakten sowie Grundbuchrezesse, Parzellar-Mutterrollen, Kontraktenbücher pp.“ angeboten und aus einem Bericht der Archivinspektorin Schwarze über eine Dienstreise ans Amtsgericht Bad Wildungen am 11. März 1964 geht hervor, dass Kontraktenbücher, Handels- und Genossenschaftsregister, Grundakten, Erbhöferollen, Umlegungsakten und Rezesse, Personalakten, Generalakten, Notariatsurkunden mit Register sowie Zivilprozess- und Strafsachen ausgesondert werden sollten. Die Abgabeliste wurde aus der Dienstakte herausgenommen und zusammen mit den Abgabelisten von Acc. 1978/82 und Acc. 1984/108 zu einem gebundenen Findmittel zusammengefasst. Ein Teil der abgegebenen Akten wurde zum entsprechenden Bestand in Protokolle III gegeben.

Geschichte des Bestandsbildners

Bis zum Jahr 1850 existierten in Wildungen zwei Gerichte: das Stadtgericht Nieder-Wildungen und das Oberjustizamt der Eder. Erst mit der Kreisordnung vom 27. April 1850 und dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 5. Juni 1850 wurde das Oberjustizamt und das Stadtgericht zum Kreisgericht Nieder-Wildungen zusammengelegt. Es war damit eines von drei Kreisgerichten für das Fürstentum Waldeck und unterstand dem Obergericht in Korbach, das 1858 seinen Sitz nach Arolsen verlegte. Das Kreisgericht wurde von einem Direktor geleitet, der mindestens zwei Assessoren vorstand. Zum Bezirk des Gerichts gehörten die folgenden Gemeinden:

Nieder-Wildungen, Alt-Wildungen, Reitzenhagen, Reinhardshausen, Albertshausen, Odershausen, Braunau, Bergfreiheit, Armsfeld, Hundsdorf, Hüddingen, Frebershausen, Gellershausen, Bringhausen, Hemfurth, Kleinern, Mehlen, Giflitz, Anraff, Wega, Mandern, Züschen, Wellen, Bergheim, Königshagen, Böhne, Netze, Buhlen, Affoldern, Waldeck, Berich, Nieder-Werbe, Ober-Werbe, Alraft, Sachsenhausen und Freienhagen.

Im Jahr 1867 übertrug das Fürstentum Waldeck-Pyrmont seine Verwaltung an das Königreich Preußen, und im Zuge dessen wurde zum 1. Januar 1869 auch die Gerichtsorganisation den preußischen Vorgaben angepasst. So wurden die Kreisgerichte Arolsen, Korbach, Nieder-Wildungen und Pyrmont in Amtsgerichte umgewandelt und dem aus dem Obergericht hervorgegangenen Kreisgericht in Arolsen unterstellt. Zudem ging die Appellationsinstanz auf das Appellationsgericht in Kassel über und die Revisionsinstanz vom Obertribunal in Berlin auf das Oberappellationsgericht ebenfalls in Berlin.
Die Amtsgerichte waren zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten z.B. über Besitz-und Mietverhältnisse, Streitigkeiten bis zu einem Geldwert von 100 Talern, Konkurssachen, Vormundschafts-, Depositen- sowie Hypothekenwesen. Ebenso waren sie bei Strafsachen u.a. für die Einführung des öffentlichen und mündlichen Verfahrens mit Geschworenen in Untersuchungssachen zuständig und allgemein für die Aufnahme von Klagen, Gesuchen, Anträgen und Erklärungen jeder Art von Eingesessenen des Gerichtsbezirks und ihre Weiterleitung an die zuständigen Gerichtsbehörden. Das Kreisgericht war schließlich u.a. für die bürgerlichen Streitigkeiten in erster Instanz zuständig, die nicht vor die Amtsgerichte kamen und für die Verhandlung und Entscheidung des Rechtsmittels der Revision und der Richtigkeitsklagen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte.
Eine erneute Änderung der Gerichtsverhältnisse in Waldeck trat im Zuge der Reichsjustizreform mit der Verordnung zur Bildung der Amtsgerichtsbezirke 1879 in Kraft. Die drei Amtsgerichte Arolsen, Korbach und Nieder-Wildungen wurden dem Landgericht Kassel zugeordnet und das Kreisgericht in Arolsen wurde aufgelöst.
Im Jahr 1930 wurde das Gerichtsgefängnis des Amtsgerichts wegen geringer Nutzung geschlossen, jedoch bereits drei Jahre später wieder eröffnet. Am 1. April 1931 wurde das alte Kreisgebäude, in dem das Amtsgericht und die Stadtverwaltung untergebracht waren, mitsamt dem Grundstück zu einem Drittel von der allgemeinen Finanzverwaltung an die Justizverwaltung übergeben. Die Stadt behielt das Eigentum an Gebäude und Grundstück zu zwei Dritteln.

Auf Grund des Zweiten Gesetzes zur Verwaltungsstrukturreform wurde das Amtsgericht Bad Wildungen zum 31.12.2004 aufgelöst.

Enthält

Zivilstreitigkeiten verschiedener Orte gegen die wald. Regierung, Verwaltungs- und Personalakten, Testamente, Registerakten, Zwangsversteigerungen, Vormundschaften und Fürsorgeerziehungssachen, Schuldurkunden und (Ehe-)Kontrakte

Literatur

Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann und Meinrad Schaab: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert. Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Hannover 1989.

Findmittel

Arcinsys-Datenbank

Ablieferungslisten (Gebundenes Findmittel mit den maschinenschriftlichen Ablieferungslisten der Acc. 1975/27, 1978/82 und Acc. 1984/108)

3,5 MM unverzeichnet

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

7,00 MM

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Letzte Aktualisierung: 29.03.2021