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HStAM Bestand 275 Rotenburg

Beschreibung

Serie

Bezeichnung

Amtsgerichte (bis 1968)

Identifikation (kurz)

Titel

Amtsgericht Rotenburg

Laufzeit

[1821] 1879-1968

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Bestand 277 Rotenburg

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Die Akten der Akzession 1973/72 wurden vom Amtsgericht Rotenburg a. d. Fulda im Zuge einer regelmäßigen Aussonderung nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen am 5. Oktober 1971 dem Staatsarchiv Marburg zur Bewertung und Übernahme angeboten. Am 18. April 1972 teilte das Amtsgericht den Versand der Akten mit. Eine Bewertung der angebotenen Unterlagen fand nicht statt. Der Versandbestätigung waren neun Abgabelisten beigelegt. Neben den Generalakten umfasste die Abgabe:
• sämtliche Unterlagen des 1919 verstorbenen Notars Aulig
• Erbhofakten und Erbhöferollen
• Flurbücher, Flurbuchsanhänge, Gebäudesteuer- und Grundsteuerrollen mit An-hängen
• Spezial-Hypotheken-Protokolle der Stadt Rotenburg an der Fulda
• Fallakten zu Familienrechtssachen
• Fallakten zu Aufwertungssachen
• Schiedsmannsbücher
Das Staatsarchiv bestätigte den Eingang der Ablieferung am 21. April 1972 und am 12. Dezember 1973 wurde vermerkt, dass keine Differenzen zwischen den abgegebenen Akten und den Abgabelisten bestanden. Zudem wurden Teile der Ablieferung auf unterschiedliche Bestände aufgeteilt: Die Erbhöferollen und Erbhofakten wurden zu dem entsprechenden Grundbuch- bzw. Grundaktenbestand gegeben. Die Flurbücher, Flurbuchsanhänge, Gebäudesteuer- und Grundsteuerrollen mit Anhängen kamen zu Kataster II, und die Spezial-Hypotheken-Protokolle zu Protokolle II Rotenburg.
Nach einem Aktenvermerk vom 16. November 2010 fand am 11. November wegen der bevorstehenden Auflösung des Amtsgerichts Rotenburg a. d. Fulda und zur Analyse einzelner Aktenarten für ein Bewertungsmodell Justiz eine Bewertung der Verwaltungs- und Verfahrensakten vor Ort statt. Die als archivwürdig bewerteten Akten kamen am 17. Februar 2011 im Archiv an (Acc. 2011/14). Die Ablieferung umfasste ca. 2,5 MM und beinhaltete:
• Generalakten
• Fallakten zu Zivil- und Konkursverfahren
• Erziehungsbeistands- und Fürsorgesachen
• Unterbringungssachen
• Betreuungssachen
• Vormundschaftsregister
• Sammelakten in Strafsachen gegen Minderjährige
• Protokollbände der Schiedsmänner
Die Protokollbände wurden in den Bestand Protokolle III überführt.

Geschichte des Bestandsbildners

Mit der Verordnung „Die Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung betreffend“ vom 29. Juni 1821 wurde im Kurfürstentum Hessen u.a. die Trennung von Justiz und Verwaltung eingeführt und das Staatsgebiet neu gegliedert. Durch eine Verordnung vom 30. August 1821 wurden in Rotenburg drei Justizämter eingerichtet: das kurfürstliche Amt Rotenburg mit den Assistenzämtern Nentershausen und Neuenstein (Rotenburg I), sowie jeweils das bisherige fürstlich-rotenburgische Ober- (Rotenburg II) und Unteramt (Rotenburg III). Rotenburg I war dem Obergericht in Kassel unterstellt, das für die Provinz Niederhessen zuständig war, wohingegen die Justizämter II und III der fürstlich rotenburgischen Justizkanzlei untergeordnet waren. Die Justizämter als Untergerichte waren u. a. für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, sofern sie nicht in erster Instanz vor das Obergericht gehörten, zuständig sowie für die freiwillige Gerichtsbarkeit, Vormundschaftssachen, für die Mess-, Markthandels- und Ganggerichtssachen und für die Polizeigerichtsbarkeit.
Am 31. Dezember 1823 wurde das Assistenzamt Neuenstein aufgelöst, wobei sieben seiner Gemeinden an das neugebildete Assistenzamt Borken des Landgerichts Homberg gingen und die restlichen zehn Gemeinden dem Justizamt Rotenburg I zugeschlagen wurden. Das Assistenzamt Nentershausen wurde am 1. Januar 1827 ein eigenständiges Justizamt.
Nach dem Aussterben der Linie Hessen-Rotenburg und dem Heimfall der sogenannten Rotenburger Quart an das Kurfürstentum wurde die Justizkanzlei Rotenburg am 28. November 1834 aufgelöst und die rotenburgischen Ämter als kurfürstliche Justizämter eingegliedert. Nach einer Verordnung vom 5. November 1836 wurde zum 1. Januar 1837 das Amt Rotenburg III aufgelöst und seine zugehörigen Gemeinden kamen zum Justizamt Rotenburg I. Die beiden verbleibenden Ämter waren im Marstallgebäude des Rotenburger Schlosses untergebracht. Ab 1837 bestanden ihre Gerichtsbezirke aus folgenden Ortschaften:
Rotenburg I: Rotenburg a. d. Fulda (inkl. zweier Höfe), Asmushausen, Bebra, Blankenheim, Braunhausen, Breitenbach (mit der Ulfenmühle), Ellingerode (Hof), Gilfershausen, Hönebach, Lispenhausen (mit vier Mühlen), Lüdersdorf, Müschels (Hof), Ronshausen (mit der Untermühle), Weiterode (mit zwei Mühlen).

Rotenburg II: Alteteich (Hof), Atzelrode, Baumbach, Beenhausen (mit der Schneidermühle), Braach (nebst Mühle), Dankerode, Emmerichsrode (Hof), Erdpenhausen, Erkshausen (mit der Untermühle), Ersrode (mit zwei Mühlen), Gerterode, Guttels (Hof), Hainrode, Hausen, Hergershausen, Heyerode (Hof), Licherode (mit einer Mühle), Lichtenhagen, Ludwigseck (Schloss und Vorwerk), Mündershausen (mit einer Mühle), Nausis (mit einer Mühle), Nenterode, Niederellenbach, Niedergude (mit Klenge), Niederthalhausen, Oberellenbach (mit der Riedmühle), Obergude (mit der Hasenmühle), Oberthalhausen, Rengshausen (mit drei Mühlen), Schwarzenhasel, Seifertshausen (mit der Weißmühle), Sterkelshausen (mit der Osterbachsmühle), Trunsbach (Hof), Wüstefeld.

Mit Gesetz vom 31. Oktober 1848 wurden zum 1. Februar 1849 die Obergerichtsbezirke neu geordnet und in Rotenburg ein Obergericht für die Verwaltungsbezirke Hersfeld und Schmalkalden eingerichtet, dem 17 Justizämter unterstanden, darunter auch Rotenburg I und II. Es war für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen in erster und zweiter Instanz verantwortlich. Mit dem provisorischen Organisationsgesetz vom 22. Juli 1851 wurde mit Wirkung zum 1. November 1851 das Obergericht in Rotenburg bereits wieder aufgelöst und die Justizämter Rotenburg I und II erneut dem Obergericht in Kassel unterstellt. Außerdem wurden mit diesem Gesetz Kriminalgerichte in ganz Kurhessen eingerichtet, darunter auch in Rotenburg. Sie waren u.a. bei Vergehen wegen Majestätsbeleidigung und Aufruhr, bei Pressevergehen sowie bei den Strafsachen zuständig, die nicht in die Zuständigkeit der Untergerichte fielen. Nach zwölf Jahren wurden die Kriminalgerichte am 1. Januar 1864 schon wieder aufgelöst.
Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 wurde die Justizverwaltung und –organisation nach preußischem Vorbild umgestaltet. Mit einer Bekanntmachung vom 27. August 1867 wurden mit Wirkung ab dem 1. September 1867 die Justizämter Rotenburg I und II zum Amtsgericht Rotenburg zusammengelegt und dem neu gegründeten Kreisgericht in Rotenburg unterstellt. Das Kreisgericht wurde mit der Verordnung zur Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879 bereits wieder aufgelöst. Die betroffenen Amtsgerichte wurden auf die Landgerichte Kassel (darunter auch das Amtsgericht Rotenburg), Marburg und Meiningen aufgeteilt. Nach Aufhebung des Kreisgerichts konnte das Amtsgericht in dessen Räumlichkeiten, ein 1832 erbautes Schulgebäude, einziehen und die ungünstigen Bedingungen im Marstallgebäude hinter sich lassen.
Im Jahr 1928 gab es Überlegungen aufgrund der Baufälligkeit des Gebäudes das Amtsgericht wieder im Rotenburger Schloss unterzubringen, doch dieses Vorhaben wurde aufgegeben. Vier Jahre später wurde das Amtsgericht Nentershausen aufgelöst und die Gemeinden Bosserode, Iba, Imshausen, Machtlos, Obersuhl, Rassdorf, Richelsdorf, Solz und Süß kamen zum Bezirk des Amtsgerichts Rotenburg. Außerdem wurden die Gemeinden Rautenhausen und Bauhaus dem Gerichtsbezirk eingegliedert.
Nachdem die baulichen Zustände im alten Schulgebäude immer untragbarer wurden, konnte 1960 der Neubau eines Gebäudes für das Amtsgericht durchgesetzt werden, der 1972 bezogen wurde. Ein Jahr später kam es im Zuge der Gebietsreformen in Hessen zu einer erneuten Veränderung des Gerichtsbezirks. So wurden die Gemeinde Rengshausen mit den Ortsteilen Hausen, Lichtenhagen, Nausis, Nenterode und Rengshausen an das Amtsgericht Homberg und die Gemeinde Ludwigseck mit den Ortsteilen Beenhausen, Ersrode, Hainrode und Oberthalhausen sowie die Gemeinden Niederthalhausen und Gerterode, und der ehemalige Gutsbezirk Ludwigseck an das Amtsgericht Hersfeld abgegeben. Im Gegenzug kamen der Ortsteil Heinebach der Gemeinde Alheim vom Amtsgericht Melsungen und die Gemeinde Cornberg mit den Ortsteilen Cornberg, Rockensüß und Königswald sowie die Gemeinde Nentershausen mit den Ortsteilen Nentershausen, Dens, Mönchhosbach und Weißenhasel vom Amtsgericht Sontra an das Amtsgericht Rotenburg.
Im Zuge von Kosteneinsparungen wurde das Amtsgericht Rotenburg mit Ablauf des Jahres 2011 aufgelöst, wobei sowohl sein Personal als auch sein Bezirk vom Amtsgericht Bad Hersfeld übernommen wurden.

Enthält

Zivilprozesse, Verwaltungs- und Personalakten, Testamente und Erbscheine, Strafurteile, Familienrechtssachen, Aufwertungsakten, Schiedsmannsbücher, Fürsorgeerziehung, Vormundschaften, Konkurse und Vergleiche

Literatur

Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann und Meinrad Schaab: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert. Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Hannover 1989.

Findmittel

Arcinsys-Datenbank

Ablieferungslisten in Dienstakten

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

19,00 MM

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Letzte Aktualisierung: 27.07.2021