Serie
Bezeichnung
Amtsgerichte (bis 1968)
Amtsgericht Orb
18. Jh.-ca. 1940
Best. 112 e (Sonstige bayerische Behörden)
Durch Anfall des Kreises Gelnhausen an den Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt ist für das Schriftgut ab 1944 das Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden zuständig.
Das Landgericht Orb, das zuvor unter kurmainzischer bzw. großherzoglich frankfurtischer Hoheit gestanden hatte, fiel im Jahre 1813 an das Königreich Bayern. Es war zugleich als Gerichts- und Verwaltungsbehörde tätig, bis es ab 1862 allein für die Justiz auf unterer Ebene zuständig wurde.
1828/29 wurde das Landgericht Aura aufgelöst und sein Bezirk teilweise dem Landgericht Orb zugeschlagen (Aura, Mittelsinn, Obersinn, Pfaffenhausen, Deutelsbach, Oberndorf, Burgjoß, Meinerts).
Durch den Friedensvertrag vom 22. August 1866 wurde der Bezirk um Orb an Preußen abgetreten und das Landgericht Orb in ein preußisches Amtsgericht umgewandelt (PrGS 1878, S. 275). Die Gemeinden Aura, Ober- und Mittelsinn kamen 1866 zum Landgericht Gemünden.
Zum 1. Juli 1968 wurde das Amtsgericht Bad Orb aufgehoben ("Bad" seit 1909). Sein Bezirk wurde dem Amtsgericht Gelnhausen zugeteilt.
Gerichtsbezirk:
Alsberg (-1892), Aufenau (-1945), Aura (-1866), Burgjoß, Cassel (Kassel; nicht 1943-47), Höchst (-1932), Lettgenbrunn, Mernes, Mittelsinn (-1862), Neudorf (-1945), Oberndorf, Obersinn (-1862), Bad Orb, Pfaffenhausen, Wirtheim (nicht 1943-47)
sowie der Gutsbezirk Spessart (seit 1932)
Zivilprozesse, Anerbensachen, Justizverwaltungs- und Genossenschaftsregisterakten
Ablieferungslisten, teilweise unverzeichnet
0,75 MM
Herr Dr. Petter, Frau Laube
Letzte Aktualisierung: 12.02.2018
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b4732