Serie
Bezeichnung
Steuerbehörden
Steuerkommission Gießen
1808-1866
Die geringe Anzahl der in diesem Bestand vereinten Altakten erklärt sich dadurch, daß sich diese nur auf acht Gemeinden beziehen, die 1866 aus dem Kreis Gießen an Preußen abgetreten und in den Kreis Biedenkopf eingegliedert wurden.
Im Jahre 1808 wurde neben den hess.-darmst. Ämtern, die bisher auch für die Erhebung der Steuern zuständig waren, mit der Steuerperäquatur eine eigene Behörde errichtet, die jetzt Aufgabe der Steuererhebung von dem jeweiligen Amt übernahm. Diese Steuerperäquaturen wurden im Zuge der hess.-darmst. Verwaltungsreform in selbständige Steuerkommissariate oder Steuerkommissionen umgebildet, die bis 1908 bestanden und dann in Finanzämter umbenannt wurden. Zu den Aufgaben der Steuerkommissionen gehörten neben der Steuererhebung selbst, Genehmigung von Steuernachlässen, Anfertigung der Steuerheberegister, Mitwirkung bei der Taxation von Privateigentum, das zu öffentlichen Zwecken verwendet werden soll.
Übersichten des Geldwertes der Grund- und Tilgungsrenten, Häuserkataster der Gemeinde Waldgirmes 1843, Hauptrentenlisten
Die Bestände des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt, Darmstadt 1997
Wagner, Georg Wilhelm Justin: Allgemeine Statistik des Großherzogtums Hessen, Darmstadt 1831
HADIS-Datenbank
Findbuch zu Gesamtbestand 111 m Hess.-darmst. Steuerkommissionen von Armin Sieburg, Marburg 2003 (retrokonvertiert in HADIS)
0,42 MM
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b4430