Serie
Bezeichnung
Steuerbehörden
Steuerkommission Biedenkopf
1808-1866
182 Biedenkopf
Im Jahre 1808 wurde neben den hess.-darmst. Ämtern, die bisher auch für die Erhebung der Steuern zuständig waren, mit der Steuerperäquatur eine eigene Behörde errichtet, die jetzt Aufgabe der Steuererhebung von dem jeweiligen Amt übernahm. Diese Steuerperäquaturen wurden im Zuge der hess.-darmst. Verwaltungsreform in selbständige Steuerkommissariate oder Steuerkommissionen umgebildet, die bis 1908 bestanden und dann in Finanzämter umbenannt wurden. Zu den Aufgaben der Steuerkommissionen gehörten neben der Steuererhebung selbst die Genehmigung von Steuernachlässen, die Anfertigung der Steuerheberegister sowie die Mitwirkung bei der Taxation von Privateigentum, das zu öffentlichen Zwecken verwendet werden soll.
In diesem Aktenbestand 111 m Biedenkopf finden sich vereinzelt Altakten, die bereits im 18. Jh. entstanden sind, aber dann bei der Steuerkommission Biedenkopf weitergeführt wurden.
Ablösungen, Besteuerung von Domänen und Gütern, Verpachtungen, Brandversicherung. Grenz- und Grundstücksregulierungen, Grundsteuer, Lehen, Landsiedelleihen, Staats- und Steuerverwaltung, Steuerbezirk, Steueranschlag, Steuererhebung, Real- und Personallasten, Vermessung, Kataster, Flurbücher, Steuerregister, Wahlen, Zinsen und Zehnten
Die Bestände des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt, Darmstadt 1997
Wagner, Georg Wilhelm Justin: Allgemeine Statistik des Großherzogtums Hessen, Darmstadt 1831
HADIS-Datenbank
Findbuch zu Gesamtbestand 111 m Hess.-darmst. Steuerkommissionen von Armin Sieburg, Marburg 2003 (retrokonvertiert in HADIS)
3,16 MM
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b4429