Serie
Bezeichnung
Kurhessische Spezialgerichtshöfe
Kompetenzgerichtshof
1853-1860
Durch Verordnung vom 1.12.1853 wurde die Einrichtung eines bereits in der Verfassungsurkunde von 1831 vorgesehenen Kompetenzgerichtshofes beschlossen. Diese bis 1860 tätige Gerichtsinstanz entschied bei Unklarheit darüber, ob entstandene Streitigkeiten in einem Gerichtsverfahren verhandelt werden mussten und welcher Rechtsweg einzuschlagen war. Er setzte sich aus je zwei höheren Verwaltungs- und Gerichtsbeamten unter dem Präsidium eines geeigneten höheren Staatsbeamten zusammen. Der Sitz des Gerichtes war in Kassel.
Verwaltungsakten betr. den Geschäftsgang, Protokolle, einzelne Streitfälle
Arcinsys-Datenbank
masch. Verzeichnis
0,08 MM
Frau Laube
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b4341