Serie
Bezeichnung
Kurhessische Spezialgerichtshöfe
Disziplinargerichtshof 1. Instanz
1851-1863
Die noch vorhandenen Akten wurden vermutlich beim Justizministerium verwahrt und gelangten dann an das Oberlandesgericht in Kassel. Von dort wurden sie an das Staatsarchiv abgegeben.
Aufgrund der §§ 20 ff. des Gesetzes zur Abänderung des Staatsdienstgesetzes vom 14.7.1851 wurde ein in zwei Instanzen tätiger Disziplinargerichtshof in Kassel eingerichtet, der bis zum Jahre 1863 tätig war. Er untersuchte Pflichtverletzungen und außerdienstliches Verhalten aller nicht zum Richterstand gehörenden Staatsdiener und ergriff entsprechende disziplinarische Maßnahmen. Der Disziplinarhof sollte aus Mitgliedern höherer Behörden bestehen bzw. sollte deren Qualifikation besitzen.
Untersuchungsakten, Verwaltungsakten betr. den Geschäftsgang
Arcinsys-Datenbank
masch. Verzeichnis
0,08 MM
Frau Laube
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b4339