Generalkommissionspräsident als Präsident der Bezirkskommission zur Grundsteuerveranlagung
1868-1890
Die Akten wurden 1904 von der Preußischen Regierung Kassel abgegeben (Acc. 1904/13)
Die durch Gesetz vom 31. Mai 1861 in Preußen angestoßene Neuregelung der Grundsteuer wurde durch Gesetz vom 11. Febr. 1870 u.a. auch auf die neue preußische Provinz Hessen-Nassau übertragen. Mit der obersten Leitung des Abschätzungsgeschäfts innerhalb des Regierungsbezirks Kassel wurde als besonderer Bezirkskommissar der Leiter der Generalkommission in Kassel, Oberregierungsrat Wilhelmy, durch den Preußischen Finanzminister eingesetzt. Unter dessen Vorsitz wurde eine Bezirkskommission gebildet, deren Aufgaben v.a. in der Revision der vorläufigen Klassifikationstarife sowie in der Aufstellung der Bezirksbeschreibung bestand. Der Bezirkskommission nachgeordnet waren die Grundsteuerveranlagungskommissionen (s. Bestand 181 c). Die den preußischen Bezirkskommissionen übergeordnete Verwaltungsstufe war die Zentraldirektion im Preußischen Finanzministerium.
Die preußische Grundsteuer bestand als staatliche Steuer nur ca. 30 Jahre und verlor ihre vorherrschende Stellung im Staatshaushalt an die 1891 eingeführte Einkommensteuer. Im Zuge der Miquell'schen Steuerreform 1893 wurden die Erträge der Grundsteuer den Gemeinden überlassen.
Arcinsys-Datenbank
0,75 MM
Letzte Aktualisierung: 14.02.2019
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b4264