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HStAD Bestand H 42 Darmstadt

Beschreibung

Serie

Bezeichnung

Gewerbeaufsichtsämter

Identifikation (kurz)

Titel

Gewerbeaufsichtsamt Darmstadt

Laufzeit

1946 - 1972 (1998)

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Bestand H 1 (Regierungspräsidium Darmstadt)

HHSTAW Abt. 735 (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Frankfurt a.M.)

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Mit der Verordnung vom 22.9.1894 wurde das Großherzogtum in zwei Fabrikaufsichtsbezirke eingeteilt. Dienstsitz des für die Provinz Starkenburg zuständigen Fabrikinspektors war Darmstadt. Vom 1.7.1898 an umfasste der Bezirk die Provinz Starkenburg mit Ausnahme des Kreises Offenbach. Aufgabe des Gewerbeinspektors, der zusätzlich einen Assistenten erhielt und unmittelbar dem Ministerium des Innern unterstand, war es, 'die arbeitenden Menschen vor den am Arbeitsplatz für Leben, Gesundheit und Sittlichkeit bestehenden Gefahren wirksam zu schützen'. In der Verordnung über die Gewerbeaufsicht vom 10.4.1901, die am 1.5. gleichen Jahres in Kraft trat, wurde der Bezirk der Gewerbeinspektion Darmstadt auf die Kreise Darmstadt, Groß-Gerau, Bensheim und Heppenheim beschränkt. Erst die Dienstanweisung für die hessische Gewerbeaufsichtsverwaltung vom 24.7.1959 unterstellte die Gewerbeaufsichtsämter der Dienstaufsicht des Regierungspräsidenten. Die Fachaufsicht übte weiterhin der Leitende Gewerbeaufsichtsbeamte aus. Das Gewerbeaufsichtsamt Darmstadt im Regierungsbezirk Darmstadt umschloss Stadt und Kreis Darmstadt sowie die Kreise Bergstraße und Groß-Gerau. Die geographische Zuständigkeit änderte sich aufgrund von Verwaltungsveränderungen gemäß Dienstanweisung vom 13.2.1979 wie folgt: Stadt Darmstadt, Kreise Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Bergstraße und Odenwaldkreis. Der Hessische Landtag verabschiedete am 16.2.1993 das Gesetz zur Neuordnung der Gewerbeaufsichtsverwaltung. Damit wurden zum 1.4.1993 die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter aufgelöst und gleichzeitig Staatliche Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie Staatliche Ämter für Immissions- und Strahlenschutz errichtet. Aufgrund § 2 Absatz 1 und § 3 Nr. 1 des Gesetzes über die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik vom 25.2.1993 wurde der Zuständigkeitsbereich des Amtes Darmstadt per Verordnung vom 4. März 1993 festgelegt für die Stadt Darmstadt und die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis, Offenbach und Groß-Gerau mit Ausnahme der Betriebsstätte Kelsterbach der Firma Hoechst AG und des Flughafens Frankfurt a.M.
1997 und 2002 fanden erneut Reformen statt, indem die erst kürzlich gegründeten Ämter in die Regierungspräsidien eingegliedert wurden. Die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie die Ämter für Immissions- und Strahlenschutz in Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden bildeten fortan die Abteilung „Arbeitsschutz und Umwelt“ im Regierungspräsidium Darmstadt.

Die Überlieferung für die Zeit vor 1945 gehört zu den noch bei der Behörde eingetretenen Kriegsverlusten.

Enthält

Erteilung von Sprengstofferlaubnis, Protokolle von KfZ-Prüfungen, Gewerbestatistik, Schwerarbeiterlisten, nach Betrieben gegliedert.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

verzeichnet 0,375 m (Stand Juni 2023)