Serie
Bezeichnung
Finanzministerium
Domänen
1819-1929
Seit 1821 war die II. Sektion der Oberfinanzkammer zuständig für die Verwaltung aller Kameraldomänen.
1849 wurde die 1822 geschaffene Oberforstdirektion mit der genannten II. Sektion zur Ober-Forst- und Domänen-Direktion verschmolzen. 1879 erfolgte die Aufhebung dieser Behörde und die Errichtung der Abteilung für Forst- und Kameral-Verwaltung im Ministerium der Finanzen. - 1821 wurden auch die Rentämter (Domanialrentämter) in den Provinzen neu organisiert. Seit der Aufhebung der Rentämter (1900) erfolgte die Verwaltung der Kameraldomänen durch die Oberförstereien; die Verrechnung der Einnahmen und Ausgaben aus Domänen, soweit sie bisher von Rentämtern besorgt wurde, ging in die Zuständigkeit der Hauptstaatskasse über.
In der Masse Domänen-Verwaltungsakten der Oberfinanzkammer II. Sektion sowie vor allem einzelner Rentämter (auch einiger Oberförstereien als Folgebehörde); einige Vorakten aus dem 18. Jahrhundert; Vorakten Kloster Seligenstadt ab 14. Jahrhundert zu E 14 A; Aktenzuwächse aus G 31 R und G 38.
Online-Datenbank Arcinsys (aktuellster Stand)
PDF-Findbuch (Stand 2007)
Titelkartei und Online-Datenbank (HADIS) - fortgeführte Verzeichnung
Unverzeichnet: 7,5 m
22,5 m
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b3871