Serie
Bezeichnung
Justizvollzugsanstalten
Amtsgerichtsgefängnis und Jugendarrestanstalt Herbstein
1941-1953
H 18 Schlitz [Jugendarrestanstalt Schlitz]
Mit Wirkung vom 1. Januar 1925 wurden für die Verhandlung und Entscheidung der zur Zuständigkeit der kleinen Jugendgerichte gehörigen Strafsachen bei jedem Amtsgericht Schöffengerichte (Jugendgerichte) eingerichtet. Nach der Jugendarrestordnung vom 1. November 1940 wurde für den Vollzug des Jugendarrests bestimmt, dass derselbe in Räumlichkeiten der Reichsjustizverwaltung vollzogen werden sollte. Als Leiter des Vollzugs war der Jugendrichter am Ort des Vollzugs bestimmt. § 66 des Reichsjugendgerichtsgesetzes vom 6. November 1943 legte fest, dass der Jugendarrest in Jugendarrestanstalten oder Freizeitarresträumen der Reichsjustizverwaltung zu vollziehen war. Die Jugendarrestanstalt Herbstein wurde dem dortigen Amtsgerichtsgefängnis angeliedert und am 10. Dezember 1947 eröffnet. Die Schließung erfolgte 1953. Nach dem Vollstreckungsplan für das Land Hessen vom 29. August 1952 war die Jugendarrestanstalt Herbstein zuständig für die Landgerichtsbezirke Fulda und Gießen (nur Amtsgerichtsbezirke Alsfeld, Laubach, Grünberg, Schotten und Homberg/Oberhessen). 1953 übernahm die Jugendarrestanstalt Schlitz die Funktion von Herbstein.
Amtsbücher wie Zu- und Abgangsbuch, Gefangenenbücher, Liste über Lagerungs- und Bekleidungsstücke sowie Häftlingsakten, teilweise mit Lebensläufen und Urteilen. Daneben Aufnahmeersuchen v.a. des Amtsgerichts Lauterbach aus dem Jahr 1946 vor Einrichtung der Jugendarrestanstalt.
Online-Datenbank Arcinsys (aktuellster Stand)
verzeichnet 0,250 m (Stand März 2024)
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b3854