Weistümer und Dorfordnungen
1400 - 1900
Siehe auch die Urkundenbestände, insbesondere A 1, A 2 und A 3 sowie Amtsbücher in C 1 (Handschriften), C 2 (Salbücher) und C 4 (Gerichtsbücher)
Ebenso wie der Bestand 'Salbücher' (C 2) gehörten auch die Weistümer ursprünglich dem im 19. Jahrhundert gebildeten Pertinenzbestand 'Finanzangelegenheiten' an (Abt. XIV), der sich aus den verschiedensten Provenienzen zusammensetzte. Da außer einer Auflistung der betroffenen Ortschaften (angelegt um 1925 durch Friedrich Lang, jetzt in C 21 Nr. 193) keine Verzeichnung existierte, begann Friedrich Battenberg 1985 mit einer Neuformierung und Neuverzeichnung des Bestandes. Hierbei wurden einige weitere Weistümer aus Aktenbeständen einbezogen und zum Bestand gelegt. Die Verzeichnung wurde 1987/88 mit der Veröffentlichung eines auch die Salbücher umfassenden Findbuchs abgeschlossen, um die Verzahnung mit diesem ebenfalls zahlreiche Weistümer enthaltenden Bestand deutlich zu machen.
Der Bestand umfasst außer bäuerlichen Weistümern und Rechtsaufzeichnungen auch zahlreiche herrschaftliche Dorfordnungen sowie Niederschriften über Gerechtigkeiten und Gefälle der Grundherrschaften. Da es sich überwiegend um abschriftlich überlieferte Einzelblätter handelt, waren die Provenienzen nur ausnahmsweise zweifelsfrei zu ermitteln. Zu erwähnen sind eine Allertshofener Haingerichtsordnung von 1578 (Nr. 125/1), eine Alsbacher Gemeindeordnung von 1564 (Nr. 2/1), eine Auerbacher Gemeindeordnung von 1534 (Nr. 5/1), Stadt- und Bürgerordnungen von Babenhausen ab 1520 (Nr. 7/3-5), eine Bobstädter Gerichtsordnung derer v. Wattenheim von 1452 (Nr. 13/1), eine Bobstädter Haingerichtsordnung von 1588 (Nr. 13/8), ein kurmainzisches Jurisdiktionalbuch des Amtes Dieburg (Nr. 21/1), ein Erfeldener Zentweistum von 1561 (Nr. 30/2), eine Hub- und Waldgerichtsordnung von Fauerbach bei Friedberg von 1537 (Nr. 155/1), eine Sammlung kurpfälzischer Gemeindeordnungen für Heppenheim auf der Wiese (Nr. 133/1), ein Weistumsbuch der Grafschaft Isenburg-Büdingen aus dem 16. Jahrhundert (Nr. 153/1), ein Weistum des Klosters St. Alban zu Mainz für Leeheim von 1458 (Nr. 69/1), eine Sammlung von Gerechtigkeiten der Stadt Lindenfels (Nr. 73/1), eine Seeheimer Gemeindeordnung von 1551 (Nr. 99/3) und ein kurmainzisches Jurisdiktionalbuch für das Oberamt Starkenburg von 1668 (Nr. 126/1).
Online Datenbank Arcinsys (aktuellster Stand)
PDF-Findbuch (Stand 2006)
Gedrucktes Findbuch (nach Orten geordnete Beschreibungen und Regesten, zusammen mit Bestand C 2, mit Vorbemerkung, Indices und Konkordanzen : Salbücher, Weistümer und Dorfordnungen, Abt. C 2 und C 3, bearb. von Friedrich Battenberg, 2 Bände, Darmstadt 1988 (Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 23/1-2).
1,875 m (ca. 280 Einheiten)
Mikrofiches vorhanden
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b38