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HHStAW Bestand 2050

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Hessischer Rundfunk

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Ablieferungen seit 1987 (Zugang 50/1987). Weitere Zugänge: 77/1991 und 73/1993

Geschichte des Bestandsbildners

Der Hessische Rundfunk (hr) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts (Landesrundfunkanstalt) mit Sitz in Frankfurt am Main; er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ARD).
1924 gründeten engagierte Privatleute, darunter Industrielle wie Fritz von Opel und der Chemie-Unternehmer Carl-Adolf Schleussner, in Frankfurt am Main einen Verein mit dem Ziel, eine regionale Rundfunkgesellschaft zu etablieren. Der 'Südwestdeutsche Radio-Club' wird daraufhin in Frankfurt angesiedelt; eine privatwirtschaftliche Aktiengesellschaft wird in das Handelsregister eingetragen, die Südwestdeutsche Rundfunkdienst AG (SÜWRAG). Das Gründungskapital betrug 100 Billionen Papiermark, später umgestellt auf 60.000 Goldmark. Nach einer Versuchsphase im März 1924 nahm der Sender Frankfurt I mit einer Sendeleistung von 700 Watt zum 1. April 1924 den Sendebetrieb auf. Sender, Studio und Verwaltung befanden sich im damaligen Postscheckamt in der Elbestraße in Frankfurt. 1925 wurde das Unternehmen Mitglied der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft (RRG). 1926 nahm die 1,5 kW-Sendeanlage von Radio Frankfurt am Heiligenstock ihren Betrieb auf, wo sie bis zu ihrem Umzug 1930 in das eigenes Funkhaus an der Eschersheimer Landstraße in Frankfurt am Main verblieb.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten erfolgte die Verstaatlichung des Senders; 1934 wurde die SÜWRAG in 'Reichssender Frankfurt' umbenannt. Während der NS-Diktatur unterstand der Sender der Kontrolle durch die RRG, die 1939 in den neu gegründeten Großdeutschen Rundfunk überging.
1945 gründete die amerikanische Besatzungsmacht den Sender 'Radio Frankfurt'. Nach der Zerstörung des alten Funkhauses und der Sendeanlage am Heiligenstock sendeten die Amerikaner aus provisorischen Studios in Bad Nauheim. Im Frühjahr 1946 zog der Sender zurück in das notdürftig in Stand gesetzte alte Funkhaus in der Eschersheimer Landstraße in Frankfurt am Main.
Der Hessische Landtag verabschiedete nach langen Debatten und unter dem Druck der Amerikaner am 2. Oktober 1948 das 'Gesetz über den Hessischen Rundfunk' (Rundfunkgesetz). Das Gesetz regelt u.a. das Recht zur Selbstverwaltung und bestimmt, dass der hr nicht der Staatsaufsicht untersteht. Am 28. Januar 1949 erhielt Intendant Eberhard Beckmann im Beisein von US-General Lucius D. Clay die Sendelizenz ausgehändigt. Die Amerikaner übertrugen damit die Verantwortung den Deutschen.
Das Rundfunkgesetz wird ergänzt durch den Rundfunkstaatsvertrag, der das Verhältnis von öffentlich-rechtlichem und kommerziellem Rundfunk im dualen Rundfunksystem regelt und der grundlegende Bestimmungen, vor allem zur Finanzierung, enthält.
Der hr finanziert sich durch Rundfunkgebühren (85 Prozent), Werbung (5 Prozent) und sonstige Einnahmen (10 Prozent). Von den Einnahmen gehen 60 Prozent an das hr-fernsehen, 28 Prozent an den Hörfunk, 8 Prozent fließen in die Technik und 4 Prozent gehen in die Verwaltung. 2006 lagen die Rundfunkgebührenerträge des hr bei 392,8 Mio. Euro. Die Höhe der Rundfunkgebühren legen die Landesparlamente in Form eines Staatsvertrages aller Bundesländer fest. Basis dafür ist die Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten.
Die Organe des hr sind der Rundfunkrat, der Verwaltungsrat und der Intendant. Der 30-köpfige Rundfunkrat wählt den Intendanten und berät den Intendanten in den grundsätzlichen Fragen der Programmgestaltung. Aufgabe des Rundfunkrates sind ferner die Genehmigung des Haushalts, der Jahresrechnung, des Jahresberichts sowie die Entlastung des Verwaltungsrats und des Intendanten.
Der Verwaltungsrat besteht aus neun Mitgliedern und hat u.a. die Aufgabe, den vom Intendanten aufgestellten Haushaltsvoranschlag, die Jahresrechnung und den Jahresbericht zu prüfen und dem Rundfunkrat mit seiner Stellungnahme vorzulegen. Ferner überwacht der Verwaltungsrat die Geschäftsführung des hr.
Der Intendant leitet und verwaltet den hr. Er gestaltet das Programm in Übereinstimmung mit dem Gesetz über den hr. Dem Intendanten unterstellt sind vier Direktionen: Die Hörfunkdirektion, die Fernsehdirektion, die juristische Direktion und die Betriebsdirektion. Im Geschäftsjahr 2006 beschäftigte der hr durchschnittlich 1900 Angestellte, davon rund 100 als Aushilfe. Hinzukommen die freien Mitarbeiter, die einen Großteil des journalistischen Personals stellen. Die Zahl der ständig beschäftigten Freien Mitarbeiter beläuft sich auf etwa 600.
Der hr finanziert und unterhält zwei eigene Orchester. Das 1929 gegründete Sinfonieorchester (bis 2005 Radio-Sinfonie-Orchester Frankfurt) und die hr-Bigband, 1946 als Tanzorchester von Radio Frankfurt gegründet.
Das hr-fernsehen ist geprägt von regionalen Informations- und Unterhaltungssendungen, von der Hessenschau über 'Maintower' bis zum Hessenquiz. Daneben gibt es Nachrichtensendungen, Dokumentationen, Musiksendungen, Ratgebersendungen, Kulturmagazine, Spielfilme sowie Reportagen.
Zum Fernsehprogramm 'Das Erste' trägt der hr rund sieben Prozent bei. Neben vielen Zulieferungen für Tagesschau, Tagesthemen, Morgen- und Mittagsmagazin, zahlreichen Spielfilmen und Beiträgen zu einzelnen Sendungen liefert der hr auch Sendereihen wie beispielsweise ttt - titel, thesen, temperamente (seit 1997), Wirtschaftsmagazin plusminus (seit 1997) und die Ziehung der Lottozahlen im Ersten (seit 1965).
Darüber hinaus betreibt der HR ein umfangreiches, breit gefächertes Hörfunkprogramm. Klassiker des Hörfunks sind u.a. die 'Bunten Abende', Quizsendungen zwischen London und Frankfurt und die zunächst als Hörspiel produzierten Hesselbachs. Der hr sendet Hörspiele von Heinrich Böll und Krimis von Francis Durbridge. Alfred Andersch begründet die Kultursendung 'Abendstudio', die bis 2003 einen festen Programmplatz hatte.

Enthält

Sendemanuskripte Rundschau aus dem Hessenland, Pressemitteilungen, Programme Fernsehen und Hörfunk; AV-Medien, Tonbänder, Kassetten 'Unterwegs in Hessen'.

Literatur

60 Jahre Hessischer Rundfunk, Die Geschichte des hr, online unter: http://biggs.hr-online.de/website/specials/60jahrehessen/index.jsp?rubrik=13400

Gesetz über den Hessischen Rundfunk vom 2. Oktober 1948 (GVBI. S. 123), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.06.2007 GVBl. S. 300). Online unter: http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/7_kultus/74-1-rundfg/rundfg.htm

Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunksstaatsvertrag) vom 31. August 1991 (GVBl S. 636) in der Fassung des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags in Kraft getreten am 01. März 2007 (GVBl S. 710). Online unter: www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/Staatsvertraege/35-RundfunkSVG/rundfunkstaatsvertrag/Rundfunkstaatsvertrag.htm

Findmittel

Teilbestand (Film- und Tonaufnahmen): Online-Datenbank (Arcinsys)

größtenteils unverzeichnet

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

44,25 lfm

Benutzung

Nutzung nach dem Hessischen Archivgesetz. Die Anfertigung und Verwertung von Reproduktionen bedarf der Genehmigung des Eigentümers.