Landeswohlfahrtsverband Hessen
Zugänge seit 1977
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen wurde durch das Gesetz über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband Hessen (Mittelstufengesetz) vom 7. Mai 1953 (GVBl.S.93) gegründet. Er ist Rechtsnachfolger der gleichzeitig aufgelösten Bezirkskommunalverbände Kassel und Wiesbaden (s. Abt. 403). Als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft nimmt er überörtliche Aufgaben der Sozialhilfe, Erziehungshilfe, Kriegsopferfürsorge und Schwerbehindertenhilfe sowie der Gesundheitspflege in Hessen wahr. Er ist Träger zahlreicher, vor allem Psychiatrischer Krankenhäuser. In die Verbandsversammlung entsenden die Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte Abgeordnete, welche die Verwaltung überwachen. Der LWV wird von einem Verwaltungsausschuss geleitet, an dessen Spitze der Landesdirektor in Kassel steht. Die Fachaufsicht über den LWV obliegt dem Sozialministerium (s. Abt. 508), die Staatsaufsicht dem Ministerium des Innern (s. Abt. 503). Der LWV unterhält ein eigenes Archiv in Kassel.
0,25 lfm Druckschriften 1956-1997, darunter vereinzelte Haushaltspläne, Statistiken, Berichte, Protokolle; Broschüren, Pressespiegel.
Pünder, Tilmann: 30 Jahre überörtliche kommunale Sozialpolitik in Hessen. Referat vor der Verbandsversammlung des LWV Hessen am 7. September 1983 in Fulda aus Anlaß des 30. Jahrestages der Konstituierung der 1. Verbandsversammlung des LWV am 8. September 1953 in Fulda. o.O. [1983].
Vanja, Christina: 150 Jahre Ständehaus, parlamentarische Tradition in Hessen, Selbstverwaltung im Kommunalverband. Eine Ausstellung des LWV Hessen, Kassel 1986.
Kartei
0,25 lfm
Nutzung nach dem Hessischen Archivgesetz
Kassel
Wiesbaden
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b3396