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HHStAW Bestand 636

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Finanzgericht

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Der 1965 an das Staatsarchiv Marburg abgegebene Zugang gelangte von dort im Jahre 1979 an das Hauptstaatsarchiv. Seitdem fortlaufend Zugänge.

Geschichte des Bestandsbildners

In Hessen wurden zunächst die beiden früheren Mitglieder der Anfechtungsabteilungen in Darmstadt und Kassel, Paul Jahn (1881-1959) und Wilhelm Jahn sowie zwei weitere Oberregierungsräte ab dem 1.6.1946 als 'Anfechtungsabteilung des Großhessischen Finanzministeriums' mit Sitz in Kassel mit der Bearbeitung von Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen der hessischen Finanzämter betraut.
Im Kontrollratsgesetz Nr. 36 ordneten die Alliierten die Bildung von Finanzgerichten als besondere Verwaltungsgerichte an. Dem folgte die hessische Finanzgerichtsordnung vom 13.10.1947 (GVBl. S. 108). Am 1.9.1948 fand die erste Sitzung des neuen Finanzgerichts statt, in der auch die ersten 3 ehrenamtlichen Richter vereidigt worden. Die Zahl der Richter entwickelte sich von 4 (1948) auf 14 (1962). In der Folgezeit stieg auch die Anzahl der Senate auf Grund eines verstärkten Arbeitsanfalls von acht im Jahre 1971 bis auf 13 mit insgesamt 46 Richterinnen und Richtern (2007).
Das Hessische Finanzgericht hat seinen Sitz in Kassel. Es ressortierte zunächst beim Finanzministerium, ab 1.1.1966 beim Ministerpräsidenten (GVBl. I S. 28). Nach § 1 der Anordnung der Hessischen Landesregierung vom 28. September 1967 übt das Hessische Ministerium der Justiz mit Wirkung vom 1. Januar 1968 an die oberste Dienstaufsicht über das Hessische Finanzgericht aus (GVBl. I 1967 S. 183).
1957 wurde die Finanzgerichtsbarkeit innerhalb des Bundesgebietes vereinheitlicht (BGBl. I S. 1746). Das Aufgabengebiet des Hessischen Finanzgerichts gründet sich auf das Ausführungsgesetz zur Finanzgerichtsordnung (HessAGFGO) vom 17.12.1965 (GVBl. I S. 347). Es entscheidet in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabeangelegenheiten, Abgaben, die der Gesetzgebung des Bundes unterliegen, Vollziehung von Verwaltungsakten durch Bundes- und Landesfinanzbehörden und über durch das Steuerberatungsgesetz geregelte Rechtsverhältnisse.
Präsidenten des Hessischen Finanzgerichts:
- Paul Jahn (1.7.1948 - 31.3.1952)
- Georg Wolff (16.4.1952 - 31.3.1955)
- Dr. Schwetz (14.12.1955 - 25.7.1957)
- Dr. Wilhelm Langhäuser (29.1.1958 - 17.10.1962)
- Dr. Hans Stehling (1.2.1963 - 1.11.1971)
- Dr. Wolfgang Kraft (1.11.1971 - 31.1.1989)
- Wolfgang Pott (1.2.1989 - 31.5.1994)
- Dr. Wolfgang Hering (30.6.1994 - 31.1.1999)
- Manfred Stremplat (1.12.1999 - 30.10.2003)
- Dietmar Bittner (1.11.2003-30.06.2008)
- Lothar Aweh (seit 1.7.2008)

Enthält

20 m Verfahrensakten 1947-2003

Findmittel

Ablieferungslisten

Teilbestand: Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

36,38 lfm

Bearbeiter

Anke Stößer, 2014-2015 (Nr. 1-485)

Benutzung

Sperrfrist von 60 Jahren nach § 5 Abs. 3 BArchG für Verfahrensakten.
Die Entscheidung auf Gewährung von Einsicht oder Erteilung von Auskünften aus dem im HHStAW aufbewahrten Schriftgut des Finanzgerichts obliegt dem Hessischen Finanzgericht (§ 4 Abs. 4 Ziffer 2 des Runderlasses des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa vom 17. April 2012 - 1452 - I/B2 - 2011/3206 - I/A (JMBl 2012, 192)).

Deskriptoren

Kassel