Weinbauamt Eltville
Zugänge 70/1985, 80/1987, 51/1992 ff.
Errichtet 1971 zur Ausführung des Weingesetzes vom 14.07.1971 (BGBl. I S. 893/GVBl. I S. 243, erneuert 27.08.1982 BGBl. I S. 1196/GVBl. I S. 215) als untere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Landwirtschaftsressorts mit Zuständigkeit für die Weinbaugebiete 'Rheingau' und 'Hessische Bergstraße'. Inzwischen sind weitere gesetzliche Bestimmungen auf EG-, Bundes- und Landesebene zur Qualitätsprüfung, zur Weinwirtschaft, zum Pflanzenschutz und zur Rebenanerkennung hinzugekommen, deren Durchführung und Kontrolle dem Weinbauamt Eltville obliegen. Das Weinbauamt, dem eine Weinbauschule für die Aus- und Weiterbildung der Winzer und für Fachschulunterricht angeschlossen ist, nimmt außerdem Beraterfunktionen wahr und führt die Landeswein- und Landessektprämierungen durch.
Das Weinbauamt ging 2001 als "Dezernat Weinbau" an das Regierungspräsidium Darmstadt über und gehört dort zur Abt. V (Landwirtschaft, Weinbau, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz). Den Standort Eltville hat es jedoch behalten.
11,25 lfm; u.a. Prüfungsunterlagen für die Erteilung einer amtlichen Prüfnummer, Unterlagen der Weinbau-, Qualitätsschaumwein- u. Qualitätsbranntweinbetriebe.
Ablieferungslisten
11,38 lfm
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b2983