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HHStAW Bestand 548

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Filmbewertungsstelle Wiesbaden (FBW)

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Zugänge 91, 93/1979, 87/1982 u. 1998.

Geschichte des Bestandsbildners

Die 'Filmbewertungsstelle der Länder der Bundesrepublik Deutschland' (FBL) wurde am 20.8.1951 in Wiesbaden errichtet, basierend auf einer Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet, sie firmiert jedoch als oberste hessische Landesbehörde im Geschäftsbereich des Kultusministeriums (derzeit des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst) - 1957 endgültig durch Verwaltungsvereinbarung festgelegt (erneuert 1993). Seither nennt sie sich Filmbewertungsstelle Wiesbaden (FBW). Aufgabe ist die Beurteilung von in Deutschland zur Aufführung gelangenden Kurz- und Langfilmen im Hinblick auf die vergnügungsssteuerliche Behandlung und die Förderung des guten Films durch Prädikatsvergabe. Dafür stehen zwei Ausschüsse zur Verfügung: Der Bewertungsausschuss als erste und der Hauptausschuss als zweite Instanz. Sie setzen sich jeweils aus von den Kultusministern der Ländern berufenen Beisitzern zusammen.
Benennung seit 2009: FBW - Deutsche Film- und Medienbewertung.
Geschäftsführer der Filmbewertungsstelle seit 1951:
1951-1961 Hans Blank
1961-1983 Dr. Hans Hebeisen
1983-2005 Steffen Wolf
2005-2007 Alf Mayer
seit 2008 Bettina Buchler

Enthält

164,375 lfm Akten und Druckschriften ab 1949.
Filmbewertungsakten; Sachakten des laufenden Betriebes; Protokolle der Bewertungssitzungen Jg. 1954-77 (Nrn. 1-50) u. der Hauptausschusssitzungen Jg. 1954-77 (Nrn. 51-74); Statistiken.

Literatur

Filmbewertungsstelle Wiesbaden (Hrsg.): 10 Jahre Filmbewertungsstelle Wiesbaden. Wiesbaden 1962.

Filmbewertungsstelle Wiesbaden (Hrsg.): FBW-Informationen (erscheinen regelmäßig).

Findmittel

Filmtitelregister (Prüfnummern bis Nr. 19.000)

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

197,70 lfm

Benutzung

Eine Benutzung der Akten ist gestattet. Die Ermittlung der Prüfnummern einzelner Filme ist bis Nr. 19.000 über ein Filmtitelregister möglich. Bei nicht ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken bedarf es der schriftlichen Genehmigung der FBW.