Landespersonalamt
Zugänge seit 1963 (Zug. 34/1963).
Das Landespersonalamt wurde als obere Landesbehörde aufgrund des Hessischen Beamtengesetzes vom 12. November 1946 (GVBl. S. 209) in Wiesbaden errichtet. Es war dem Ministerium des Innern unterstellt und entwickelte mit ihm zusammen Grundsätze des Personalwesens in Hessen (z.B. Laufbahnrecht, Dienstrecht), stellte Untersuchungen über das Personalwesen an und führte auf Weisung der Landesregierung den Personalausgleich und die Personallenkung durch. Darüber hinaus bot das Landespersonalamt Lehrgänge und Seminare zur staatswissenschaftlichen Fortbildung an. Zum 1. Januar 1995 wurde es aufgelöst und dem Ministerium des Innern eingegliedert (GVBl. I 1994 S. 808).
Schriftgut 1946-1980 (Sachakten und Personalvorgänge, darunter Durchführung des Art. 131 GG)
Findbuch von Marius Sommer, 2001
Teilbestand: Online-Datenbank (Arcinsys)
379,67 lfm
Marius Sommer, 2001
Wiesbaden
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b2961