Landgericht Neuwied
Zugänge 1901-1933.
Im Jahre 1849 war in Neuwied ein preußisches Kreisgericht begründet worden, das dem Justizsenat Ehrenbreitstein unterstand. Sein Zuständigkeitsbereich umfasste den Kreis Neuwied und den rechtsrheinischen Teil des Kreises Koblenz. Zum 1.10.1879 wurde das Landgericht Neuwied gebildet, das zum Bezirk des OLG Frankfurt gehörte. Ihm waren die Amtsgerichte im Bereich der Kreise Neuwied, Altenkirchen und Koblenz rechts des Rheins, sowie im Regierungsbezirk Wiesbaden die Amtsgerichte Hachenburg, Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Selters und Wallmerod zugewiesen. Zum 1.10.1933 wurde das Landgericht Neuwied aufgelöst und auf die Landgerichtsbezirke Koblenz, Limburg und Siegen aufgeteilt (PrGSlg. S. 221). Die im Regierungsbezirk Wiesbaden gelegenen Amtsgerichte kamen an den Landgerichtsbezirk Limburg (s. Abt. 462).
Zivilprozessakten
Bär, Behördenverfassung, S. 433 ff.
Romeyk, Horst: Verwaltungs- und Behördengeschichte der Rheinprovinz 1914-1945, Düsseldorf 1985, S. 497.
Kartei
Online-Datenbank (Arcinsys)
0,75 lfm (Nr. 2-39)
Neuwied
Wiesbaden
Hachenburg
Höhr-Grenzhausen
Montabaur
Selters
Wallmerod
Limburg
Koblenz
Siegen
Altenkirchen:Ww.
Frankfurt
Belegt sind nur die Nrn. 2-4, 6-9, 16, 19-39.
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b2755