Serie
Bezeichnung
Stadt- und Gemeindearchive
Geilnau
Das Hessische Hauptstaatsarchiv bewahrt Archivalien von über 500 Städten und Gemeinden seines Sprengels auf. Der überwiegende Teil des Bestandes wurde in den Jahren 1934-1937 übernommen. Eine Verfügung des Regierungspräsidenten in Wiesbaden vom 10.8.1934 bestimmte, dass hauptsächlich Amtsbücher, die vor der Einführung der Stockbücher im Herzogtum Nassau, also vor 1851, entstanden waren, durch Aufbewahrung im zuständigen Staatsarchiv vor Verlust geschützt werden sollten.
Zugehörigkeit von Geilnau:
1653 - 1707 Kirchspiel Langenschied (Grafschaft Holzappel, Besitz von Nassau-Schaumburg);
1707 - 1806 Kirchspiel Langenschied (Grafschaft Holzappel, Besitz von Anhalt-Bernburg-Schaumburg-Hoym);
ab 1806 Amt Diez (Herzogtum Nassau);
ab 1867 Unterlahnkreis (Preußen);
ab 1945 Unterlahnkreis (Rheinland-Pfalz);
ab 1969 Rhein-Lahn-Kreis (Rheinland-Pfalz).
Seit 22.4.1972 ist die Ortsgemeinde Geilnau Teil der Verbandsgemeinde Diez, Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz.
Amtsbücher, 19. Jh.
Maschinenschriftliches Archivalienverzeichnis
Online-Datenbank (Arcinsys)
7 Nummern
Geilnau
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b2270