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HHStAW Bestand 291

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Justizsenat Ehrenbreitstein

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Siehe Gliederungspunkt.

Geschichte des Bestandsbildners

Als bei Auflösung der deutschen Reichsverfassung und Erhebung Nassaus zu einem souveränen Herzogtum die Reichsgerichte und Gerichtsbefugnisse der Ritterdirektorien fortfielen, wurde durch Verordnung vom 11.1.1806 (Verordnungssammlung I S. 86f.) als erste Instanz für alle Zivilprozesse gegen Personen, Körperschaften usw., die zuvor einen privilegierten Gerichtsstand erster Instanz genossen, der an eine kurtrierische Behörde anknüpfende Justizsenat in Ehrenbreitstein bestimmt. Eine Ausnahme machten nur die Staatsdiener der vormals nassau-usingischen Lande, die zuvor ihren privilegierten Gerichtsstand vor dem Hofgericht in Wiesbaden hatten; hinsichtlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sollte es für sie dabei bleiben. Der Justizsenat war ferner in erster Instanz zuständig für alle Klagen gegen den Fiskus, die Landes- und Steuerkassen. Ihm wurde das Hofgericht Wiesbaden als zweite Instanz übergeordnet, während die Hofgerichte Ehrenbreitstein und Weilburg zum 1.1.1807 aufgehoben wurden. Bei der Neuordnung der Gerichtsverfassung 1815 wurde der Justizsenat Ehrenbreitstein aufgehoben.
Für weitere Informationen siehe Gliederungspunkt.

Enthält

Akten (1786 ff.) 1806-1815
Der Bestand gliedert sich in
I. Allgemeine Verwaltungssachen
II. Standesherrliche Angelegenheiten und Fideikommisse
III. Zivilprozesse (nach dem Alphabet der Kläger oder Appellanten)
IV. Testamente und Nachlässe.
Der Bestand umfasst vor allem die Jahre 1806-1815. Der Prozess innerhalb der Familie der Freiherren Greiffenclau zu Vollrads enthält als Vorakten den Prozess beim Wiener Reichshofrat ab 1786. Die Schriftsätze in dem Rechtsstreit um die Herrschaft Reifenberg gehen bis 1790 zurück.

Findmittel

Repertorium von Wolf-Heino Struck, 1967

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

2,00 lfm (Nr. 1-77)

Bearbeiter

Wolf-Heino Struck, 1967