Drucken

HHStAW Bestand 213

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Staatskassendirektion

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Mischbestand, der außer der Überlieferung der Staatskassendirektion auch Unterlagen der zentralen Herzoglich-Nassauischen Staatskasse sowie der Hofkammerkasse Wiesbaden enthält, die beide 1815 aufgelöst wurden. Der Bestand geht auf einen Zugang des Jahres 1897 zurück und ist aufgrund behördlicher Kassationen sehr lückenhaft.

Geschichte des Bestandsbildners

Mit Ministerialverordnung vom 25. Februar 1807 ist rückwirkend zum 1. Januar 1807 in Wiesbaden eine zentrale Staatskasse für das Herzogtum errichtet worden. Als Einnahmen wurden ihr die nicht für die innere Landesverwaltung benötigten Mittel der Provinzialkassen (Kammerkassen zu Wiesbaden, Weilburg und Hachenburg
Steuerkassen zu Hachenburg und Ehrenbreitstein) sowie eine Reihe 'unmittelbarer Einnahmen' (Zinsen von Aktivkapitalien, abgetragene Aktiv- und neu aufgenommene Passivkapitalien, Erlöse aus dem Verkauf von Renten und Gütern) zugewiesen. Die Ausgaben, die sie zu bestreiten hatte, umfaßten die Aufwendungen für die beiden Landesherren und ihre Familien (Handgelder, Apanagen, Wittum, Hofhaltung, Hofbauwesen), für die Zentralverwaltung und das Militär, für Leibrenten und Pensionen sowie für Akquisitionen, Zinsen und abgetragene oder neu angelegte Kapitalien (Abt. 210, 5327). Geleitet wurde die Staatskasse von Kammerzahlmeister Gottfried Martin Willett, der gleichzeitig dem Hofkammer-Zahlamt in Wiesbaden vorstand. Im Rahmen der Neuorganisation des Herzogtums im Jahre 1815 wurden die noch bestehenden übrigen Generalkassen in Wiesbaden, Weilburg und Dillenburg mit der Staatskasse in Wiesbaden vereinigt und deren Verwaltung einer neugeschaffenen Staatskassendirektion übertragen (§ 2 der Verordnung über die Organisation der Zentralverwaltung vom 9./11.09.1815 - VBl. S. 110). Die Staatskasse selbst gliederte sich i n die Generalsteuerkasse und die Generaldomänenkasse, die rechnerisch voneinander völlig getrennt gehalten wurden. Lediglich nach der Erklärung der Domänen zu Staatseigentum während der Revolution von 1848/49 wurde diese Trennung vorübergehend aufgehoben. Ihre Einnahmen erhielt die Staatskasse hauptsächlich durch Vermittlung der Rezepturen, über die auch der Großteil der Ausgaben lief. Der Geschäftskreis der Staatskassendirektion wurde durch eine Instruktion vom 18. Oktober 1816 und durch die Dienst- und Geschäftsordnung vom 27. April 1825 im einzelnen festgelegt (Abt. 210, 37) und hat sich in der Folgezeit nur noch geringfügig verändert (Abt. 210, 119).

Enthält

1 m Akten
22,5 m Rechnungen 1805-1868. Überliefert sind u.a. Rechnungen und Rechnungsbelege der Herzoglich-Nassauischen Staatskasse (1807-1815), Belege zur Rechnung der Staatskasse über Domanialeinnahmen (1820-1867), Rechnungen der Brandversicherungskasse (1807-1839) sowie Belege zur Rechnung der Landeskreditkasse (1840-1844).

Findmittel

Repertorium von Winfried Schüler, 1987 (masch.).

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

22,38 lfm (Nr. 1-385)

Deskriptoren

Wiesbaden

Weilburg

Hachenburg

Ehrenbreitstein

Dillenburg