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HHStAW Bestand 212

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Finanzkollegium

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Bereits 1827 hat die Herzogliche Generaldomänendirektion Akten an das Zentralarchiv in Idstein abgeliefert (vgl. Abt. 3013, 212 IV). Auch Rechnungen und Rechnungsbelege wurden noch in nassauischer Zeit in größerem Umfang an das Archiv abgegeben (u.a. Zugänge 1841,1846,1851,1854
vgl. Abt. 3013, 212 I). Die Nummern ab 5991 stammen überwiegend von Zugängen aus der Zeit von 1891 bis 1923. Zum Teil wurden die Akten auch nach dem Provenienzprinzip aus anderen Archivbeständen übernommen (vgl. Nummernverzeichnis Abt. 3013, 212 V). Der Bestand wurde im wesentlichen in den 20er Jahren formiert und alphabetisch nach Schlagworten klassifiziert. Die 1968 begonnene Überarbeitung kam 1982 mit der Verzeichnung der Rechnungen zum Abschluß.

Geschichte des Bestandsbildners

Die Abteilung 212 enthält die archivalische Überlieferung der zentralen Finanzverwaltung des Herzogtums Nassau von 1815 bis 1866. Aufgrund der Verordnung vom 9./11.9.1815 über die Verwaltungsorganisation des Herzogtums Nassau waren für die Finanzverwaltung zunächst zwei Zentralbehörden errichtet worden: die Generalsteuerdirektion und die Generaldomänendirektion (VBl. 1815 S. 113 f). Begründet war diese Doppelgleisigkeit in dem Anspruch des Regentenhauses auf alleinige Nutzung des Domanialvermögens und in der daraus abgeleiteten getrennten Kassenführung für die Staatseinnahmen auf der einen und die Domäneneinnahmen auf der anderen Seite. Die Generalsteuerdirektion übernahm die Aufgaben der bisherigen Generaldirektion der direkten und indirekten Steuern. Weitere Zuständigkeiten fielen ihr durch die Auflösung der Hofkammern zu Wiesbaden und Weilburg sowie der Finanzsektion der Regierung in Dillenburg zu. Nach der Verordnung vom 26./27.1.1816 (VBl. 1816 S. 17 ff.) umfaßte der Geschäftskreis der Generalsteuerdirektion die direkten Steuern, die Stempelregie, die Barrieregelder, die Regalien, die Kranengefälle, die Monopolien, die Polizeiintraden, die Konfirmationsgebühren, die Strafen, den Ertrag aus Landesgebäuden, die Konfiskationen und den Ertrag aus verkauften Steuertabell-Formularen. Als Personal waren ein Präsident oder Generalsteuerdirektor, zwei Obersteuerräte, sieben Buchhalter, zwei Verifikatoren, je ein Sekretär, Registrator und Bo tenmeister, fünf Probatoren (zugleich Kanzlisten) sowie zwei Pedelle vorgesehen. Doch wurde dieser vorgegebene Rahmen nie voll ausgeschöpft. Die Generaldomänendirektion trat die Nachfolge des Lehnshofes und der Hofkammern in Wiesbaden, Weilburg und Dillenburg an. Ihr Geschäftskreis wurde durch Verordnung vom 20./24.1.1816 (VBl. 1816 S. 83 ff.) geregelt und erstreckte sich auf Lehengefälle, Domänengüter, Domanialmühlen, Domänengebäude, Hütten- und Hammerwerke, Bergwerke, Mineralquellen, Bäder, Domanialforste, Jagden und Fischereien, Schäfereien, Weidegerechtigkeiten und Bannrechte, Zehnten, Grundzinsen, Aktiv-Kapitalien, den Wasserzoll zu Höchst, den Eberbacher Weinkeller sowie Entschädigungen für aufgehobene Renten. 1818 kam außerdem der umfangreiche Aufgabenbereich der neugebildeten Schuldentilgungskommission hinzu (Edikt vom 25.5.1818
VBl. 1818 S. 131 f.). An Dienstpersonen waren der Generaldomänendirektion ein Präsident oder Generaldomänendirektor, zwei Domänenräte, je ein Forst-, Berg- und Baurat, ein Assessor, ein Sekretär, ein Registrator, fünf Probatoren und Kanzlisten sowie ein Pedell zugewiesen. Allerdings wurde der Personalansatz hier schon bald überschritten. Eine umfassende Neuorganisation brachte die Revolution von 1848/49. Die von Anfang an im Landtag geforderte Erklärung der Domänen zu Staatseigentum konnte jetzt durchgesetzt werden und hatte zur Folge, daß an die Stelle der beiden bisherigen Direktionen nunmehr eine gem einsame Behörde für die gesamte zentrale Finanzverwaltung trat: die Ministerialabteilung für Finanzen (Gesetz über die Organisation der Zentralbehörden vom 16.10.1849
VBl. S. 516 f.). Auch das Gesetz vom 24.7.1854, das nach dem Sieg der Reaktion eine erneute Umgestaltung der Zentralbehörden verfügte, beließ es bei der organisatorischen Vereinigung beider Verwaltungszweige (VBl. 1854 S. 157). Die Behörde firmierte fortan unter dem Namen Finanzkollegium, nahm aber weiterhin die gleichen Kompetenzen wie ihre Vorgängerbehörde wahr. Die 1861 zwischen dem Herzog und den Landständen getroffene Vereinbarung über die Domänen änderte ebenfalls nichts mehr an dieser gemeinsamen Verwaltung der Domänengüter und Steuern (Edikt vom 23.1.1861
VBl. 1861 S. 11). Das Finanzkollegium hat über die Annexion durch Preußen hinaus bis zum 30.9.1867 als Verwaltungsbehörde fortbestanden. Am 1.10.1867 gingen ihre Kompetenzen an die preußische Regierung Wiesbaden über (Verordnung vom 19.9.1867
Beilage zum Intelligenzblatt S. 935).

Enthält

Akten und Rechnungen 1815-1867, mit abschriftlichen Vorakten seit dem 15. Jh.
Der Bestand enthält Unterlagen zu folgenden Betreffen: Armen- und Unterstützungssachen, Ausstellungen, Auswärtige Beziehungen, Bäder und Mineralquellen (Generalia, Ems, Fachingen, Geilnau, Langenschwalbach, Schlangenbad, Selters, Weilbach, Wiesbaden, kleinere Mineralquellen), Bassenheimische Besitzungen, Berg- und Hüttenverwaltung (auch Bergschule Dillenburg), Brandassekuranz, Eisenbahnen, Erbleihsachen (Generalia), Erdarten (auch Tongruben), Fabriken und technische Anstalten, Fasselvieh, Forstsachen, Fruchtsachen, Gebäude, Geschäftsgang, Güter, Grundzinsen und Gülten, Hofhaltung, Hypotheken, Kapitalien, Landesanstalten (Bibliothekstaxe, Landwirtschaftliches Institut, Landeskreditkasse, Zivil-Witwen- und Waisenkasse, Feuerversicherung, Privatbanken), Lasten der Domäne (Kultus), Lehnhof, Maß und Gewicht, Militaria, Militärpension, Monopole, Mühlen, Münzwesen, Personalsachen und Pensionen, Polizei, Post- und Botensachen, Prozesse, Registratursachen, Rezepturverwaltung (bes. Dienst- und Personalverhältnisse), Schäfereisachen, Schuldensachen, Schuldentilgungskommission, Sitzungsprotokolle, Statistik und Kalender, Stein- und Schieferbrüche, Steuerwesen, Stockbücheraufstellung, Theater in Wiesbaden, Überfahrten (Main, Rhein, Lahn), Verträge des Staates (auch mit Privaten), Wahl der Abgeordneten zur Ständeversammlung (Aufstellung der Listen), Wasenmeistereien, Wasserlaufzinsen, Wasserregalien, Wasser-, Wege- und Brückenbau, Weinangelegenheiten, Zehnten, Zehntablösung, Ziegelhütten, Zollwesen.

Literatur

Walter Müller: Die Geschichte des Domänenstreits im Herzogtum Nassau 1806-1866. Diss. Frankfurt 1929.

Wilhelm Volkmann: Das Steuerwesen im Herzogtum Nassau. Diss. Gießen 1932.

Findmittel

Akten: Repertorium von Brauer und Winfried Schüler, 1982 nach Vorarbeiten von Meinardus, O. Heinemann und Struck (masch.)

Rechnungen: Repertorium von Winfried Schüler, 1982 (masch.)

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

775,50 lfm (Nr. 1-18.362)

Deskriptoren

Wiesbaden

Weilburg

Dillenburg

Höchst

Eberbach, Kloster

Bad Ems

Fachingen

Geilnau

Bad Schwalbach

Schlangenbad

Selters:Ww.

Weilbach